Angriff auf die Pressefreiheit in Hessen

AngriffStaatsmacht plant Angriff auf die Pressefreiheit

Am 6. Dezember um 9 Uhr 15 findet im Landgericht Kassel im Raum C 023 eine der kuriosesten Verhandlung zum Thema SGB II und JobCenter statt, die es jemals gab. Diese Verhandlung stellt einen Angriff durch eine staatliche Institution auf die Pressefreiheit dar. Das JobCenter Werra-Meißner-Kreis verklagt den Radiosender Antenne Hessen auf Unterlassung und Schmerzensgeld wegen einer kritischen Berichterstattung über die Zustände in diesem JobCenter.

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Niedriglohn und das JobCenter Essen

NiedriglohnNiedriglohn – Wann wird das JobCenter Essen endlich aktiv?

Bundesweit gehen mittlerweile diverse JobCenter gegen Arbeitgeber vor, die einen sittenwidrigen Niedriglohn zahlen. Nur im JobCenter Essen herrscht dazu das berühmte Schweigen im Walde. Dabei könnte das JobCenter auf diesem Wege sogar Geld sparen. Aber daran scheint man dort nicht interessiert zu sein! Stattdessen bündelt man die Kräfte dafür, um eigentlich uneinbringliche Forderungen dennoch einzutreiben. Obendrein wird die Beschäftigung in prekären Arbeitsverhältnissen forciert. Darüber berichteten wir aber schon.

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Vorschlag zur Neuregelung der KdU

VorschlagEin Vorschlag der unglaublich ist

Der Deutsche Städtetag und der DStGB planen gemeinsam ein besonderes Attentat auf Leistungsberechtigte. Betroffen sind die Kosten der Unterkunft im SGB II. Im Rahmen ihrer Teilnahme an dem Bund-/Länderarbeitskreis, der eine angebliche Vereinfachung des SGB II erarbeiten soll, haben sie mit einem Schreiben einen Änderungsvorschlag eingebracht, der schlichtweg nur als Zynismus zu bezeichnen ist.

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Koalitionsvertrag – Grablege der Demokratie

KoalitionsvertragIIIDeutschland trägt die Demokratie und den Rechtsstaat zu Grabe

Zu dieser ernüchternden Feststellung muss man Dank des gestern vorgestellten Koalitionsvertrags kommen.

Dieser Koalitionsvertrag ist voller politischer Hinterhältigkeiten. Von denen der Mainstream in seiner bisherigen Berichterstattung naturgemäß nichts geschildert hat. Also, ein herzliches Willkommen in der parlamentarischen Diktatur!

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Positivliste zur Änderung des SGB II

PositivlistePositivliste der Änderungsvorschläge

Zur weiteren Einführung in die Materie der geplanten Änderungen im SGB II wollen wir vorab die Positivliste vorstellen. In dieser Liste sind durch den Bund-/Länderarbeitskreis alle Vorschläge aufgeführt, die eine mehrheitliche Zustimmung erhalten haben. Was ihre Umsetzung wahrscheinlich macht.

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Nachschlag zum Artikel Nebenverdienst

NachschlagNachschlag zum Nebenverdienst

Bereits unser erster Artikel zu dem Thema Nebenverdienst bot eine kleine Informationsflut. Auf Grund der Komplexität des Themas haben wir uns entschieden, in Form eines Nachschlags die weiteren Details darüber zu liefern. Denn genau genommen könnte das Förderprogramm, das dem ganzen Spektakel zugrunde liegt, zumindest teilweise rechtlich zweifelhaft sein.

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Bundesrechnungshof rügt die Bundesagentur für Arbeit

Bundesrechnungshof rügt die Bundesagentur für ArbeitDer Bundesrechnungshof sieht sich veranlasst, der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Rüge zu erteilen.

Hintergrund dafür ist die Berechnung von Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit von Arbeitslosengeld II-Beziehern durch die JobCenter. Es kommt immer wieder vor, das die JobCenter z.B. bei Aufstockern überhöhte Einkommensanrechnung zugrunde legen. Trotz der Tatsache, das nachweislich geringere Einkommen erzielt werden. Weitere Fehler entstehen z.B. durch unzureichende Einbeziehung von Werbungskosten. Das Nachsehen haben die Betroffenen, die dann ihrem Geld hinterherlaufen müssen. Diesen Missstand geht der Bundesrechnungshof in seinem Prüfbericht nach.

Frau Inge Hannemann hat dazu einen beachtenswerten Beitrag auf ihren Blog veröffentlicht. Dankenswerterweise hat sie uns ihren Beitrag für die Veröffentlichung auf unserer Seite zur Verfügung gestellt. Ebenso zwei Dokumente, die sie als Begleitmaterial beigefügt hat. Bei den Dokumenten handelt es sich zu einem um den Prüfbericht des Bundesrechnungshof und zum anderen um das Antwortschreiben der BA. Doch nun lassen wir Frau Hannemann zu Wort kommen:

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