Positivliste zur Änderung des SGB II

PositivlistePositivliste der Änderungsvorschläge

Zur weiteren Einführung in die Materie der geplanten Änderungen im SGB II wollen wir vorab die Positivliste vorstellen. In dieser Liste sind durch den Bund-/Länderarbeitskreis alle Vorschläge aufgeführt, die eine mehrheitliche Zustimmung erhalten haben. Was ihre Umsetzung wahrscheinlich macht.

Positivliste im Detail

Hierzu zitieren wir aus dem Einleitungsschreiben des Bund-/Länderarbeitskreises:

3.1 Konsensuale Änderungsvorschläge

Die AG Rechtsvereinfachung im SGB II hat von Ende Juni bis Ende August 2013 drei Workshops zu den Themen „Einkommen und Vermögen“, „Verfahrensrecht“ und „Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Bedarfsgemeinschaft“ durchgeführt, in denen eine Vielzahl mehrheitlich getragener Änderungsvorschläge identifiziert werden konnte. Die weitere Darstellung der erzielten Ergebnisse konzentriert sich auf eine „Positivliste“ von Änderungsvorschlägen, die zumindest von Bund und Ländern mehrheitlich befürwortet wurden.

Die Positivliste – Jetzt wird es ernst

Da sich wie o.a. der Konsens in drei Kapitel aufteilt, hier nun die Details zum Kapitel Einkommen und Vermögen im Zitat:

  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine Darlehensgewährung bei vorzeitigem Verbrauch einer einmaligen Einnahme (Vorschlag zur lfd. Nr. 3.1 der Gesamtübersicht über die Rechtsänderungsvorschläge – Anlage 2),
  • Einführung eines Einkommensfreibetrags bei geringfügigen Kapitalerträgen (Vorschlag zur lfd. Nr. 7),
  • Pauschalierung des Einkommensabsetzbetrags für Beiträge zur geförderten Altersvorsorge („Riester-Rente“) (Vorschlag zur lfd. Nr. 9),
  • Klarstellungen bei den pauschalierten Einkommensabsetzbeträgen (Vorschläge zu den lfd. Nrn. 11, 12),

Und nun die lange Liste zum Kapitel „Verfahrensrecht“:

  • Einführung eines Ersatzanspruchs bei Doppelleistungen von Sozialleistungsträgern (Vorschlag zur lfd. Nr. 70),
  • Klarstellungen und Schließung von Haftungslücken bei den Ersatzansprüchen nach §§ 34 ff. SGB II (Vorschläge zu den lfd. Nrn. 65, 66, 69),
  • Anpassung der Sonderregel zur Aufhebung von Verwaltungsakten bei Änderung der ständigen Rechtsprechung (§ 40 Absatz 2 Nr. 3 SGB II i.V.m. § 33 Absatz 1 SGB III) an die Besonderheiten im Rechtskreis SGB II (Vorschlag zur lfd. Nr. 76),
  • Entsprechende Anwendbarkeit der rentenrechtlichen Regelungen des § 118 Absatz 3 bis 4a SGB VI zur Rücküberweisung von Beträgen, die für Zeiträume nach dem Tod der leistungsberechtigten Person gewährt wurden, durch das Bankinstitut (Vorschlag zur lfd. Nr. 81),
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Vorauszahlung noch nicht fälliger Leistungen des Folgemonats (Vorschlag zur lfd. Nr. 83),
  • Verlängerung des Regelbewilligungszeitraums auf zwölf Monate (Vorschlag zur lfd. Nr. 84),
  • Ausschluss der Pfändbarkeit und Übertragbarkeit von Ansprüchen nach dem SGB II (Vorschlag zur lfd. Nr. 86),
  • Aussetzung von Aufrechnungen bei gleichzeitiger Sanktion (Vorschlag zur lfd. Nr. 87),
  • Zulässigkeit der Aufrechnung von Nachzahlungen mit Erstattungsforderungen (Vorschlag zur lfd. Nr. 88),
  • Zulässigkeit der Aufrechnung auch bei Forderungen unterschiedlicher Kostenträger (Vorschlag zur lfd. Nr. 91),
  • Sicherstellung eines Erstattungsanspruchs des Jobcenters bei Vorleistung nach dem SGB II während der Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit nach § 44a SGB II (Vorschlag zur lfd. Nr. 92.2),
  • Befreiung bestimmter Personenkreise von der Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit (Vorschlag zur lfd. Nr. 96),

Und nun zum letzten Kapitel „Kosten der Unterkunft“:

  • Klarstellung bei der Anspruchsbeschränkung nach § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II (Vorschlag zur lfd. Nr. 35.1),
  • Übernahme von Genossenschaftsanteilen bei Anmietung einer Wohnung als Darlehen nach § 22 Absatz 6 Satz 1 SGB II (Vorschlag zur lfd. Nr. 43).

Weitere Anmerkungen zu der Liste

Da die Positivliste einfach zu lang ist, um hier nun weitere Erklärungen zu liefern, werden wir weitere Artikel dazu veröffentlichen. Die unseren Lesern genauere Einzelheiten liefern, was sich hinter den jeweiligen Vorschlägen verbirgt. Und was sie für sie bedeuten könnten.

Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben, bewahret sie! Friedrich Schiller

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