Stadt Essen stellt Rückforderungen in Millionenhöhe

Rund 29 Millionen Euro fordert die Stadt Essen über das JobCenter zurück

Die Stadt Essen überprüft alte Daten der Agentur für Arbeit auf mögliche Überzahlungen. Tausende von Hartz IV-Bezieher sind von Rückforderungen betroffen. Alleine 20 Millionen sollen die ärmsten Mitbürgerinnen und Mitbürger von Essen der Stadt schulden. Die restlichen neun Millionen sollen bei Wohnungsunternehmen oder Bildungsträgern eingetrieben werden.

Die Riesensumme soll sich in den vergangenen acht Jahren gebildet haben. Da die Stadt Essen seit geraumer Zeit Optionskommune ist, hat sie Zugriff auf die Datenbeständen, die sie von der Bundesagentur für Arbeit übernommen hat. Diese durchforscht sie nun systematisch nach Altforderungen. Da die Stadt Essen chronisch klamm ist, hofft sie auf diese Art das Finanzloch etwas schließen zu können. Und da kommen die Ärmsten der Armen gerade recht. Dabei soll es schon zu den ersten unberechtigten Vollstreckungen gekommen sein.

Forderungen sind nicht immer gerechtfertigt

Sind Rückforderungen an sich schon unangenehm, ist der Ärger um so größer, wenn sie nicht mehr berechtigt sind. Der Stadt Essen ist dies anscheinend egal. Nach momentanen Stand der Dinge taugen etwa die Hälfte der betroffenen Fälle nicht mehr für eine nachträglichen Erstattung durch die Hartz IV-Bezieher. Trotzdem will die Stadt Essen die entsprechenden Beträge zurückfordern. Ungefähr 17.000 Hartz IV-Haushalte sind betroffen, die im Durchschnitt mit Rückforderungen in der Höhe von 1.000 Euro rechnen müssen. Schon jetzt hat es Fälle gegeben, in denen die Betroffenen einen Offenbarungseid leisten mussten, obwohl die Daten veraltet oder schlichtweg falsch waren.

Die Betroffenen sind doppelt belastet

Insbesondere wenn die Forderungen falsch oder nicht mehr gültig sind, sind die Betroffenen doppelt belastet. Zum einen müssen sie darzulegen, dass die Forderungen unberechtigt sind. Zum anderen ist ihre Kreditwürdigkeit gefährdet. Da kann der geplante Abschluss des nächsten Handy-Vertrags schnell zu einer bösen Überraschung führen. Unser Rechtsanwalt Jan Häußler hat bereits ein Dutzend Fälle in seiner Kanzlei liegen, bei denen es um die Vollstreckung von unberechtigten Forderungen, seitens der JobCenter, geht.

Wenn der Postmann dreimal klingelt

Sollten auch Sie in der kommenden Zeit Post vom JobCenter, mit Rückforderungen, erhalten, dann besorgen Sie sich schnellstmöglich juristischen Beistand. Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne hilfreich zur Seite. Die nächsten Termine unserer offenen Rechtsberatung können Sie der Terminübersicht entnehmen.

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