Der Bundesrechnungshof sieht sich veranlasst, der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Rüge zu erteilen.
Hintergrund dafür ist die Berechnung von Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit von Arbeitslosengeld II-Beziehern durch die JobCenter. Es kommt immer wieder vor, das die JobCenter z.B. bei Aufstockern überhöhte Einkommensanrechnung zugrunde legen. Trotz der Tatsache, das nachweislich geringere Einkommen erzielt werden. Weitere Fehler entstehen z.B. durch unzureichende Einbeziehung von Werbungskosten. Das Nachsehen haben die Betroffenen, die dann ihrem Geld hinterherlaufen müssen. Diesen Missstand geht der Bundesrechnungshof in seinem Prüfbericht nach.
Frau Inge Hannemann hat dazu einen beachtenswerten Beitrag auf ihren Blog veröffentlicht. Dankenswerterweise hat sie uns ihren Beitrag für die Veröffentlichung auf unserer Seite zur Verfügung gestellt. Ebenso zwei Dokumente, die sie als Begleitmaterial beigefügt hat. Bei den Dokumenten handelt es sich zu einem um den Prüfbericht des Bundesrechnungshof und zum anderen um das Antwortschreiben der BA. Doch nun lassen wir Frau Hannemann zu Wort kommen:
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