Wer mit der Begleichung seiner Stromrechnung in Verzug gerät, dem droht eine Energiesperre
Laut Bundesnetzagentur kam es 2011 in 312.000 Fällen zu einer Energiesperre. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger im Land können die Kosten für die Nutzung der elektrischen Energie nicht mehr tragen. Menschen mit geringen Einkommen trifft es genauso wie Bezieher von Leistungen nach SGB II. Ein normaler jährlicher Verbrauch von 2.000 kW/h kostet rund 50 Euro monatlich. Die derzeit im Regelsatz enthaltenen 20 Euro pro Monat decken den Betrag nicht ab. Also muss man entweder die fehlenden 30 Euro anderswo einsparen oder man bleibt dem Energieversorger die Rechnung schuldig.