Neue Statistik zu dem Rechtskreis SGB II

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BG45 Statistik

Neue Statistik, die betroffen macht.

Wie das Magazin FOCUS-Online in seiner Ausgabe vom 2. Oktober 2013 berichtet, haben Bund und Kommunen bisher seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 bis einschließlich Juli 2013 insgesamt 380 Milliarden Euro in das System SGB II eingezahlt.

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NRW versagt bei der Betreuung von SGBII-Leistungsberechtigten

Wie das Internetportal von t-online.de mitteilt, versagt NRW als Bundesland bei der Betreuung von SGBII-Leistungsberechtigten

In diesen Artikel Zu wenig Betreuung beruft sich das Portal auf eine Publikation in der Tageszeitung Die Welt. Dieser liegt laut ihrer eigenen Aussage eine Studie des Deutschen Landkreistages vor.

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Kundenzufriedenheit

Wie steht es mit der Kundenzufriedenheit bei den Leistungsbeziehern?

Der kommunale Arbeitskreis SGB II führt eine anonyme Umfrage bei Leistungsberechtigten durch. Die Fragen beziehen sich darauf, wie zufrieden Kunden im Leistungsbezug mit dem JobCenter sind. Um mit sicheren Daten das Gespräch mit der Geschäftsführung aufnehmen  und die Presse informieren zu können, brauchen wir mindestens 500 ausgefüllte Fragebögen. Zur Zeit liegen wir bei 200. Weiterlesen

P-Konto im SGB II Leistungsbezug

Einmalig doppelter Eingang der Leistung im Monat Juni – Besitzer eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) gesetzlich geschützt

Im Juni kam es wie bekannt zu einer verspäteten Leistungsauszahlung an die Essener  Arbeitslosengeld-II-Empfänger: Die rund 42.000 Essener Hartz-IV-Haushalte erhielten  die Zahlung nicht wie üblich zum letzten Werktag des Vormonats sondern am Ersten des Monats. Die Stadt Essen hat sichergestellt, dass zukünftige Überweisungen den Konten der Leistungsempfänger  wieder zum Letzten des Monats gut geschrieben werden. Durch den Buchungsfehler erhalten Arbeitslosengeld-II-Empfänger im laufenden Monat zwei Zahlungen: nämlich zum 1. und zum 29. des Monats.    Weiterlesen

Neuer Aufgabenbereich für Leistungsberechtigte

Essener Jobcenter wälzt eigene Aufgaben auf Leistungsberechtigte ab

Zum Hintergrund:

Bevor ein Hartz 4-Leistungsberechtigter in eine andere Stadt umzieht, sollte er eine Zusicherung beim bisher zuständigen Jobcenter einholen, damit er sicher ist, dass auch die Miete in der neuen Wohnung voll übernommen wird und Umzugskosten und Mietkaution getragen werden. Für diese Zusicherung ist nach § 22 Abs. 4 SGB II eindeutig der bisher örtlich zuständige Träger zuständig; Also im Fall des Wegzugs von Essen, das Jobcenter Essen. Da die Jobcenter häufig nicht wissen, was in einer anderen Stadt angemessen ist, also für welche Wohnungen eine Zusicherung zu erteilen ist, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass das Jobcenter am Ort der künftigen Wohnung zu beteiligen sei. Weiterlesen