Essener Jobcenter wälzt eigene Aufgaben auf Leistungsberechtigte ab
Zum Hintergrund:
Bevor ein Hartz 4-Leistungsberechtigter in eine andere Stadt umzieht, sollte er eine Zusicherung beim bisher zuständigen Jobcenter einholen, damit er sicher ist, dass auch die Miete in der neuen Wohnung voll übernommen wird und Umzugskosten und Mietkaution getragen werden. Für diese Zusicherung ist nach § 22 Abs. 4 SGB II eindeutig der bisher örtlich zuständige Träger zuständig; Also im Fall des Wegzugs von Essen, das Jobcenter Essen. Da die Jobcenter häufig nicht wissen, was in einer anderen Stadt angemessen ist, also für welche Wohnungen eine Zusicherung zu erteilen ist, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass das Jobcenter am Ort der künftigen Wohnung zu beteiligen sei. Weiterlesen →