Nur fünf Minuten

Was in Minuten geklärt werden könnte, bearbeiten die JobCenter erst nach dem Klageweg

Die Leistungsberechtigten, die Erwerbsloseninitiativen, die Rechtsanwälte, die politischen Vertreter, die Richter an den Sozialgerichten…alle Menschen, die mit Hartz4 (SGB II) in Berührung kommen oder diesem System ausgeliefert sind, wissen, Klagen im heutigen Umfang könnten vermieden werden.

In den überregionalen Print Medien, hatten alle Blätter am 11. Januar 13 einen Artikel über das Berliner Sozialgericht veröffentlicht. Zum Beispiel in der Süddeutschen Zeitung (Thomas Öchsner) wurde die Präsidentin des SG Berlin, Frau Schudoma, zitiert:

„Viele Klagen ließen sich vermeiden, wenn die Beteiligten vor Anrufung des Gerichts ein klärendes Gespräch führen würden.[…]“

Ja, Frau Schudoma. Ein feste Burg ist die Leistungsabteilung aller JobCenter in Essen. Klärende Gesprächstermine vereinbaren zu wollen, nach vier Stunden Wartezeit, ist kaum möglich. Leistungsberechtigte werden durch Verweigerung und Abwimmeln an den Rand des Wahnsinns getrieben. Telefonische Erreichbarkeit? Kein Anschluss unter dieser Nummer. Der Gang zur Rechtsberatung bleibt als einziger und letzter Weg, vorenthaltene Rechte wahrzunehmen. In nur fünf Minuten könnten die meisten Berechnungsfehler in den Leistungsabteilungen korrigiert werden. Unabhängig davon, ob wieder einmal Eingabefehler, die Hauspost oder Softwareprobleme als Verursacher ausgemacht werden. Die Kosten der Klageverfahren werden nicht von den ARGEn oder Optionskommunen getragen. Also, was soll’s. Mit der Summe der vorenthaltenen Leistungen können die Kommunen rechnen.

Sozialgericht Berlin: 44.000 eingereichte Klagen in 2012, davon zwei Drittel zu Hartz4.

Sozialgericht Duisburg: 4224 Klagen zum SGB II sind eingegangen und bearbeitet worden in 2012, zuzüglich Eingänge zum Einstweiligen Rechtsschutz 1166.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Das ZDF hat am 23.01.2013 eine Reportage gesendet mit dem Titel und Thema Die Minijob Masche.  Wir wissen, ohne Hartz4 keine 7 Millionen Erwerbstätige in Minijobs, und endete mit dem Satz:

Wer seine Rechte Rechte nicht verteidigt, verliert sie.“

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5 Antworten zu Nur fünf Minuten

  1. Frank Buescher sagt:

    Die BG45 Initiative ist auch nix besser. Emails werden nicht beantwortet.

  2. Waltraut Steuer sagt:

    Lieber Herr Büscher,
    wenn BG45 eine Mail von Ihnen nicht beantwortet hat, tut es mir leid, ich bitte Sie um Entschuldigung. Es kann verschiedene Ursachen haben. Technische z.B., wenn Ihre Mail im Spam landet, warum auch immer. Der Spam Ordner wird nicht geöffnet, sondern sofort gelöscht.
    Es kann aber auch an der Überlastung und Überarbeitung der wenigen aktiven Vereinsmitglieder liegen, die sich abarbeiten in der Beratung von Leistungsberechtigten, Angebote zu Treffen und Austausch organisieren und Informationen weitergeben. Vielleicht kennen Sie auch das Problem, wenn einem Hartz4ler der Rechner abschmiert, kann dauern, bis Abhilfe geschafft werden kann. Wenn Ihnen bewußt wird, dass wir Menschen sind, dürfte Ihnen klar werden, dass auch die aktiven BG45 Vereinsmitglieder krank werden können.
    Woran es lag, dass Ihre Mail nicht beantwortet wurde, kann bei uns nicht nachvollzogen werden. Möchten Sie uns unterstützen und aktiv werden?
    Viele Grüße
    Waltraut Steuer

  3. Dan sagt:

    Hallo an alle,

    zum Thema „Minijob“ gibt es zur Zeit ein kleines Problem.
    Es wäre schön, ja, sogar sehr schön, wenn einer der Anwälte hierzu kurz Stellung nehmen könnte.

    Minijobs, die seit 1.1.2013 beginnen, unterliegen der Beitragspflicht zur Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer zahlt 3,9 % vom Gehalt (Der Arbeitgeber 15 %), so daß ihm, dem Arbeitnehmer, nicht mehr brutto für netto ausgezahlt wird. Es sei denn, er beantragt eine Befreiung von diesem Pflichtbeitrag beim Arbeitgeger. Das ist gesetzlich so erlaubt.

    Solange das Jobcenter diesen Pflichtbeitrag als Freibetrag ohne Anrechnung auf das ALG II anerkennt, gibt es keine Probleme.

    Meine Nachfrage beim Jobcenter, ob man diesen Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung auch wirklich anerkennen wird, ergab, daß niemand Genaues weiß. Man wollte es mir nicht schriftlich geben. Es könnte sogar sein, so sagte man mir, daß man eben diesen Pflichtbeitrag, immerhin 17,55 € bei einem Minijob von 450 €, nicht anerkennt, weil es ja die gesetzliche Möglichkeit gibt, sich von ihm befreien zu lassen, um so brutto für netto ausgezahlt zu bekommen.

    Wenn man aber einen Arbeitsvertrag abschließt, kann man dem Arbeitgeber schlecht sagen, man müsse noch einige Monate warten, bis die Damen und Herren vom Jobcenter eine Aussage bezüglich des Pflichtbeitrags zur Rentenversicherung treffen werden. Man muß bei Vertragsschlluß angeben, ob man sich von dem Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung nun befreien lassen möchte oder nicht. Es gibt auch kein zurück mehr. Eine einmal getroffene Entscheidung kann später nicht mehr widerrufen werden. Man bleibt also, bei Ablehnung des Jobcenters, diesen Pflichtbeitrag als anrechnungsfrei anzuerkennen, auf den 17,55 € sitzen.

    Was meinen die Herren Anwälte: Würde es sich in so einem Fall lohnen, Widerspruch und Klage einzureichen? Der Beitrag is ja in seiner Formulierung im Gesetzt erst einmal ein Pflichtbeitrag. Und diese sind bekanntlich laut SGB II anrechnungsfrei.

    Vielen Dank für jede Antwort
    D

    • Es handelt sich – wie Sie richtig sagen – um Pflichtbeiträge. Diese sind einkommensmindernd zu berücksichtigen. Auch dürfte ein sozialwidriges Verhalten iSd § 34 SGB II nicht darin zu sehen sein, dass Sie keinen Befreiungsantrag stellen. Dass Sie aus Ihrem Arbeitseinkommen Rentenanwartschaften erwerben möchten, ist völlig in Ordnung.
      Achten Sie bitte bei dem Leistungsbescheid auch darauf, dass der Erwerbstätigenfreibetrag vom Brutto-Einkommen berechnet wurde (einschließlich Rentenversicherungsbeitrag). Um den Bescheid überprüfen zu lassen, sollten Sie daher eine Rechtsberatung aufsuchen.

  4. Dan sagt:

    Vielen Dank, Herr Häußler,

    wie immer so auch dieses Mal haben Sie mir weitergeholfen.

    ;))D