Der § 31 SGB II ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar
Die fragwürdige Sanktionspraxis gegen Erwerbslose muss sofort gestoppt werden!
Hartz-IV-Sanktionen bedeuten die Kürzung des Lebensnotwendigen. Sie sind unangemessen und entsprechen nicht unserer demokratischen Gesellschaftsform.
Helfen Sie mit, dass der Paragraph 31 SGB II ausgesetzt wird und unterzeichnen Sie hier.