Pressemitteilung der Diakonie RWL

Hartz IV am Ende – Kahlschlag bei Arbeitslosen

Diakonie RWL hält Reformen am Arbeitsmarkt für unerträglich.

Die aktuelle Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung zementiert die Ausgrenzung von Millionen von Arbeitslosen. Zum einen erfüllt die Anpassung der Regelsätze nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Zum anderen werden durch massive Kürzungen im Bereich der Arbeitslosenförderung Millionen von Langzeitarbeitslosen dauerhaft abgeschrieben. Fordern und Fördern fällt aus. Weiterlesen

Notwendiger Umzug in teurere Wohnung zulässig

Urteil zu Hartz IV: Notwendiger Umzug in teurere Wohnung auch ohne behördliche Genehmigung zulässig

Das Sozialgericht Dortmund hat die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitssuchender in Bochum (ARGE) zur Gewährung höherer Kosten der Unterkunft nach einem notwendigen Umzug ohne vorherige Zustimmung der Behörde verurteilt. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass entgegenstehende Richtlinien der Stadt Bochum nicht rechtsverbindlich sind.

Zu Grunde lag ein Fall zu den Kosten der Unterkunft einer Bochumer Hartz IV-Bezieherin und ihrer 6-jährigen Tochter. Die Klägerinnen zogen in eine neue, teurere Wohnung um, weil in der alten Wohnung Schimmel aufgetreten war. Die ARGE wollte weiterhin nur die niedrigere Miete in der alten Wohnung übernehmen. Denn nach den Richtlinien der Stadt Bochum könnten höhere Unterkunftskosten nur nach vorheriger Zustimmung der Grundsicherungsbehörde zum Umzug getragen werden. Weiterlesen

BG45 unterwegs

BG45 unterwegs  – Ja, wir haben unseren … nach Oldenburg bewegt!

Am 10.10.10. Erwerbslosengruppen und Gewerkschaften hatten zu der Demo aufgerufen, es waren 3000 Menschen unterwegs und haben Krach geschlagen.

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80 Euro sofort!!!“ ist die Forderung der Erwerbsloseninitiativen und VERDI meint: „Gerecht geht anders“. Weiterlesen

Die Würde des Menschen ist unantastbar

In Verbindung mit Artikel 1, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, und Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes hat das Bundessozialgericht eine „atypische Bedarfslage“ anerkannt. Diese ist im SGB II nicht vorgesehen (BSG Az.: B 14 AS 13/10 R). Ein an HIV erkranktem Mann im Hartz4-Bezug ist ein Mehrbedarf zugestanden worden, hier ging es um erhöhte Kosten der Hygiene. Ist „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ nach § 73 SGB XII anerkannt worden, greift § 21, Absatz 6 im SGB II.

Geht doch…

Anspruch auf Hörgeräteversorgung

In der Zeitung des VDK, Ausgabe September 2010, ist ein interessanter Artikel veröffentlicht worden. Das Bundessozialgericht hat im Dezember 2009 geurteilt, dass die Kosten für die Hörgeräteversorgung von der Krankenkasse in voller Höhe übernommen werden müssen. (AZ B3 KR 20/08) Das Urteil ist rechtskräftig. Der Vorgang begann 2005 und die AOK durchlief als Klägerin mehrere Instanzen, bis das BSG endlich 2009 zugunsten einer Versicherten entschieden hat.
Nachzulesen ist das Urteil des BSG hier: www.sozialgerichtsbarkeit.de

Alle betroffenen Hartz4-Berechtigten sollten ihre Anträge auf Kostenübernahme an ihre Krankenkassen stellen. Wer Hilfestellung braucht, kann sich an den VDK wenden und an die Hartz4-Rechtsberatung des Fachanwaltes Jan Häußler.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Es lohnt sich also doch, auch wenn es vier Jahre dauert.

Redaktion

Statement DIE LINKE zur Optionskommune

Aus Sicht der über 80-Tausend Essener Hartz4-Berechtigten kann ich nicht erkennen, welche Vorteile eine Optionskommune hat. Die gegenwärtige Praxis der JobCenter Essen ist zwar längst nicht gut, wir können aber auch nicht erkennen, dass in Optionskommunen, wie z.B in Mülheim, Hartz4-Berechtigte weniger Anlass zu Klagen haben. Im Gegenteil. Weiterlesen

Einfache und zweckmäßige Durchführung?

§ 9 SGB X: Das Verwaltungsverfahren ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen

Hinsichtlich der Forderung „Einfache und zweckmäßige Durchführung“ sieht die Realität oft anders aus. Ein besonders anschauliches Beispiel, wie dieser Grundsatz der Beschleunigung durch das Essener JobCenter missachtet wird, bietet der folgende Fall:

Anfang März 2009 beantragt die Alleinerziehende Mutter die Übernahme von Heizkostennachzahlungen bei dem JobCenter in Höhe von 113 Euro. Diese wird Ende März zum Teil übernommen, der Großteil wird abgelehnt. Gegen diese Entscheidung reicht Sie durch ihren Anwalt Widerspruch ein. Es ist der 07. April 2009. Wie lange würde nun eine Verwaltung brauchen, diesen Widerspruch mit einem überschaubaren Sachverhalt zügig und zweckmäßig zu bearbeiten? Zwei Tage, zwei Wochen? Weiterlesen