Anspruch auf Hörgeräteversorgung

In der Zeitung des VDK, Ausgabe September 2010, ist ein interessanter Artikel veröffentlicht worden. Das Bundessozialgericht hat im Dezember 2009 geurteilt, dass die Kosten für die Hörgeräteversorgung von der Krankenkasse in voller Höhe übernommen werden müssen. (AZ B3 KR 20/08) Das Urteil ist rechtskräftig. Der Vorgang begann 2005 und die AOK durchlief als Klägerin mehrere Instanzen, bis das BSG endlich 2009 zugunsten einer Versicherten entschieden hat.
Nachzulesen ist das Urteil des BSG hier: www.sozialgerichtsbarkeit.de

Alle betroffenen Hartz4-Berechtigten sollten ihre Anträge auf Kostenübernahme an ihre Krankenkassen stellen. Wer Hilfestellung braucht, kann sich an den VDK wenden und an die Hartz4-Rechtsberatung des Fachanwaltes Jan Häußler.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Es lohnt sich also doch, auch wenn es vier Jahre dauert.

Redaktion

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