Die Würde des Menschen ist unantastbar

In Verbindung mit Artikel 1, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, und Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes hat das Bundessozialgericht eine „atypische Bedarfslage“ anerkannt. Diese ist im SGB II nicht vorgesehen (BSG Az.: B 14 AS 13/10 R). Ein an HIV erkranktem Mann im Hartz4-Bezug ist ein Mehrbedarf zugestanden worden, hier ging es um erhöhte Kosten der Hygiene. Ist „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ nach § 73 SGB XII anerkannt worden, greift § 21, Absatz 6 im SGB II.

Geht doch…

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Eine Antwort zu Die Würde des Menschen ist unantastbar

  1. DerDieTotenLiebt sagt:

    Ist ein Mensch nur etwas Wert, wenn er nur Krank ist??
    Menschen sind im allgemeinen was Wert???
    Ja was nun…???

    Ich glaube diesem tollem System nicht mehr… es ist traurig, das man jetzt schon für jeden „Furz“ zum Gericht muß.
    Menschen sind einfach nur traurig!

    Jeder sollte sich mal an seine eigene Nase fassen!

    Für mich braucht sowas kein „Gericht“.
    Schon alleine die Etik sagt mir alles.

    LG