Endlich! Versagung der Beratungshilfe ist verfassungswidrig

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, für Hartz4 Berechtigte ist von enormer Bedeutung. Er bestärkt die BG45 weiterhin darin, Unterschriften zu sammeln zur Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle für Hartz4-Berechtigte und SozialgeldbezieherInnen in Essen. Diese soll von der Stadt finanziert werden, wie in der letzten Sitzungsperiode des Rates der Stadt Essen schon beschlossen war aber nie verwirklicht wurde.


Die Unterschriftenlisten können auf unserer Homepage auf der Seite Downloads heruntergeladen werden.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes

Hierzu auch eine Pressemeldung des Erwerbslosen Forum Deutschland vom 18. Juni 2009:

Rat bei der Hartz IV-Behörde zu suchen, die den Widerspruch erlassen hat ist unzumutbar

Bonn – Endlich, so die Meinung vieler Erwerbsloser wurde dem absurden Ansinnen der Bundesländer „Verfassungswidrigkeit“ entgegengehalten. Sich ausgerechnet bei einer Hartz IV-Behörde Rat suchen zu müssen, die einen Sanktions- oder Kürzungsbescheid bei Hartz IV-Beziehern erlassen hat ist unzumutbar, so das Bundesverfassungsgericht in einer heute bekannt gegebenen Entscheidung.

Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

„Der Politik von Bund und Ländern ist ein deutlicher Riegel vorgeschoben worden, indem durch Verweigerung der Beratungshilfe einerseits und die flächendeckende Nichtgewährung von finanziellen Mitteln der unabhängigen Beratungsstellen andererseits, die Einlegung von Rechtsmitteln defacto verhindert werden sollte. Noch im vergangenen Jahr hatte der arbeits- und sozialpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion NRW gesagt, dass es nicht die Aufgabe eines Bundeslandes sein kann, Arbeitslosenzentren zu fördern, die Bescheiden der staatlichen Argen widersprechen.. Jetzt müssen die Länder eben die wesentlich teureren Beratungen bei Rechtsanwälten tragen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit der heute bekannt gegebenen Entscheidung ein Stück Waffengleichheit zwischen finanziell bemittelten und unterbemittelten Menschen wieder hergestellt. Der absurden Logik der Hartz IV-Befürworter wurde erneut etwas durch das Bundesverfassungsgericht entgegengesetzt.“

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Eine Antwort zu Endlich! Versagung der Beratungshilfe ist verfassungswidrig

  1. Koch Michael sagt:

    Bin an der Bandscheibe operiert worden und benötige für den Heilungsprozess ein Lagerungskissen Z.n. Bandscheibenoperation L5/S1 damit ich für den Arbeitsmarkt bald wieder voll zur verfügung stehe.Leider sieht es die ARGE anders und meint das diese Kostren jeder selbst für sich tragen muss.