Erleichterung für GEZ-Befreiung

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 17. Juni 2009

Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslosengeld II (ALG II) – Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden. Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher.

Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder Beglaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist damit nicht mehr erforderlich.

Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages. Bislang musste der GEZ im Original der ALG II – Bescheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ.

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3 Antworten zu Erleichterung für GEZ-Befreiung

  1. Kohl sagt:

    Endlich etwas Positives!

  2. natascha sagt:

    hört sich ja positiv an, wie lange dauert die umsetzung oder aber wie lange dauert es bis die mitarbeiter im jobcenter selber bescheid wissen??

  3. gräfedünkel sagt:

    sorry ,aber ich lach mich schlap die vom job center wissen nix davon und automatisch habe ich noch nie etwas bekommen?????