Gemeinsame Erklärung des BMAS und der BA

Presse Info 049 vom 04.06.2009

Zu der aktuellen Berichterstattung über Kontrollmaßnahmen gegenüber Leistungsempfängern erklären das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam:

Das BMAS und die BA sind sich einig, dass Observationen im Auftrag der BA nicht stattfinden. Daher wird der entsprechende Passus künftig aus der Dienstanweisung gestrichen.
Observationen von Leistungsempfängern waren auch bislang keine gängige Praxis und sind nur in wenigen Ausnahmefällen bei schwerem Missbrauchsverdacht eingesetzt worden. Die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch ist und bleibt gesetzlicher Auftrag der BA. Die BA hat jedoch das Ziel, im persönlichen Gespräch Verdachtsmomente abschließend zu recherchieren.
Bundesagentur für Arbeit Stand 04.06.2009

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