Aufruf für ein Aussetzen des § 31 SGB II

Der § 31 SGB II ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar

Die fragwürdige Sanktionspraxis gegen Erwerbslose muss sofort gestoppt werden!
Hartz-IV-Sanktionen bedeuten die Kürzung des Lebensnotwendigen. Sie sind unangemessen und entsprechen nicht unserer demokratischen Gesellschaftsform.

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3 Antworten zu Aufruf für ein Aussetzen des § 31 SGB II

  1. rose30 sagt:

    Klar, damit einige sich weiter auf die faule haut legen können. Dreht es euch wie ihr es wollt.—-

  2. Espresso72 sagt:

    Ich bin der Meinung, wenn das Androhen der Sanktionen dazu führen soll, den Hartz- IV Empfänger zu entmündigen, ihm seine Recht vorzuenthalten, ist dies Verfassungswidrig.

    Es gibt immer schwarze Schafe, aber gleich alle Hartz-IV Empfänger über einen Kam zu scheren, finde ich schon ziemlich arm. Die meinsten wollen ja arbeiten, finden aber keine, weil sie schon ein gewisses Alter überschritten haben.

  3. Aus persönlicher Kenntnis weiß ich, dass durch das Jobcenter Märkischer Kreis in etlichen Fällen Erwerbslose zu 100% sanktioniert wurden, andere wurden durch die radikale Anwendung der Sanktionspraxis in Obdachlosigkeit getrieben.

    Selbst schuld . . . ? – Ich dokumentiere Beispielklagen, in denen die Rechtswidrigkeit der Sanktionen durch die Sozialgerichtsbarkeit bescheinigt wurde.

    Alle diese Beispiele belegen, dass hier unschuldige Betroffene durch die Behörde zu Unrecht tief unter das soziokulturelle Existenzminimum bestraft werden.