Neue Mietobergrenzen in Essen

Ab dem 01.03.2020 gelten für die „angemessene“ Brutto-Kaltmiete in Essen neue allgemeine Mietobergrenzen:

Angemessene Unterkunftskosten im Regelfall
– Maximale Bruttokaltmiete –
ab dem
01.03.2020
1-Personen „Bedarfsgemeinschaft“361,00 Euro
2-Personen Bedarfsgemeinschaft458,90 Euro
3-Personen Bedarfsgemeinschaft564,80 Euro
4-Personen Bedarfsgemeinschaft681,15 Euro
5-Personen Bedarfsgemeinschaft811,80 Euro
6-Personen Bedarfsgemeinschaft897,60 Euro
7-Personen Bedarfsgemeinschaft993,20 Euro
8-Personen Bedarfsgemeinschaft1.083,60 Euro
9-Personen Bedarfsgemeinschaft1.170,00 Euro
jede weitere Person78,00 Euro

Der Begriff Brutto-Kaltmiete bezeichnet den Wert, der für Grundmiete und Nebenkosten zusammen gewährt wird. Heizkosten kommen im Rahmen bestimmter Grenzen hinzu.

Die leichte Erhöhung beruht eher nicht auf dem Mietspiegel der Stadt Essen 2020 – zu Zeitpunkt dieses Beitrages noch unveröffentlicht – sondern ggf. auf einer Fortschreibung des alten Mietspiegels nach Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Eine solche Handlungsweise dürfte, nachdem der Mietspiegel 2018 am 29.02.2020 ausgelaufen ist rechtswidrig sein, weil „echte“ Zahlen vor mehr als vier Jahren erhoben wurden.

Es verbleibt bei dem Dauerratschlag: Wenn Sie einen Bescheid mit gekürzter Miete erhalten – auch und gerade wenn es mal einen „ungenehmigten“ Umzug gab – wäre es sinnvoll unmittelbar (Fristen) eine Sozialrechtsberatung aufzusuchen. Die Beratungsstellen des u.a. auf die Wohnkostenproblematik spezialisierten Autors finden Sie, zusätzlich zu den Angaben auf dieser Seite, unter www.hartz4.nrw.

Problem beim JobCenter? Beratung kann helfen!

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Sanktionen und Miete – Licht und Schatten

Zuerst die gute Nachricht: Das Bundesverfassungsgericht hat den JobCentern die 60% und 100% Sanktionen bis auf Weiteres vollständig untersagt, solange Betroffene 25 Jahre und älter sind.

Kürzungen in Höhe von 30% unterliegen jetzt deutlich strengeren Regeln. Wer – ob über oder unter 25 – jetzt einen Kürzungsbescheid ab einschließlich 30% erhält sollte sich dringend beraten lassen. Widerspruchsfrist nicht vergessen, 1 Monat.

Bei den Mieten dagegen sieht es düster aus. Es steht zu erwarten, dass die Stadt Essen recht bald die Angemessenheitsgrenze bei den Mieten kürzen wird. Bruttokaltmiete dürfte dann in etwa so aussehen:

Aktuell Demnächst Personen ACHTUNG, ABSCHNITT VERALTET. AKTUELL ARTIKEL VOM 01.03.2020

360 € 354 € 1

458,25 € 450,45 € 2

564,00 € 554,40 € 3

usw.

Wer noch zu alten Zahlen mit Zusicherung des JobCenters gemietet hat sollte dringend eine Beratungsstelle aufsuchen, falls gekürzt werden soll.

Carsten Dams, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Neue Beratungsangebote Rüttenscheid und Überruhr

An dieser Stelle eine Mitteilung in eigener Sache: Nachdem anderweitige Beratungsangebote in Rüttenscheid sowie in Überruhr zum Sommer 2019 ausgelaufen sind, freue ich mich zum Erhalt eines umfassenden Sozialrechtsberatungsangebotes beizutragen.

Pünktlich zum zehnjährigen Jubiläum des Beratungsangebotes in der evangelischen Kirchengemeinde Königssteele in Steele kommen für Beratungssuchende zwei weitere kostenfreie Beratungsstellen hinzu. Auch mit meinen beiden neuen Beratungen kooperiere ich mit dem gemeinnützigen Verein BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V.

Die Beratungen finden ab sofort jeden Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr im Bürgerzentrum Villa Rü, Girardetstr. 21 in Rüttenscheid und jeden Mittwoch von 11.00 bis 13.00 Uhr im Stephanus-Gemeindezentrum der evangelischen Kirchengemeinde Essen-Überruhr, Langenbergerstr. 434a statt. Rechtzeitiges Erscheinen mit möglichst vollständigen Unterlagen hilft bei der Beratung.

Die Sozialrechtsberatungen sind Einzelberatungen für die kein Termin benötigt wird. Da es sich um eine Sozialrechtsberatung handelt berate ich wie immer als Fachanwalt für Sozialrecht selbst.

Carsten Dams
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

2019 – Mehr Miete vom JobCenter

Rückwirkend ab dem 01.01.2019 erhöht sich die angemessene Brutto-Kaltmiete, die vom JobCenter Essen berücksichtigt wird.

Die Erhöhung erbibt sich aus einer Veränderung des neuen Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes NRW. Dieser war am 05.12.2018 erschienen und die Stadt konnte nicht anders als die sich ergebenden Erhöhungen bei der angemessenen Miete jedenfalls ab Januar 2019 zu berücksichtigen.

Für eine Ein-Personen Bedarfsgemeinschaft steigt die Grenze z.B. von 354 € auf 360 € brutto/kalt. Weitere Werte sieht man in der folgenden Tabelle:

Grenze lt. Stadt Essen
Bruttokaltmiete
ab dem
01.01.2019
1-Personen Bedarfsgemeinschaft360,00 Euro
2-Personen Bedarfsgemeinschaft458,25 Euro
3-Personen Bedarfsgemeinschaft564,00 Euro
4-Personen Bedarfsgemeinschaft679,25 Euro
5-Personen Bedarfsgemeinschaft808,50 Euro
6-Personen Bedarfsgemeinschaft895,20 Euro
7-Personen Bedarfsgemeinschaft989,30 Euro
8-Personen Bedarfsgemeinschaft1.079,40 Euro
9-Personen Bedarfsgemeinschaft1.164,00 Euro
jede weitere Person in der BG77,60 Euro

Auch wenn hier eine Erhöhung der Mietobergrenze vorgenommen wird, besteht wenig Grund zum Jubeln. Wie gewohnt „schenkt“ die Stadt Essen niemandem etwas. Sie folgt nur einem Automatismus, der sich ergibt, wenn sich der Betriebskostenspiegel NRW ändert. Also gibt es nur das, was auch ohne oder gegen den Willen der Stadt gerichtlich durchsetzbar gewesen wäre. Einziger Vorteil: Wenn die Stadt die Erhöhung – wie jetzt – einsieht kommen Betroffene schneller zu ihrem Geld. Großer Nachteil: Ein „Gegencheck“ ob es denn überhaupt genug Wohnraum zu diesen Preisen am Markt gibt, hat offenbar wieder nicht statt gefunden. Aus der Beratungserfahrung ist dies nicht der Fall.

Wegen der Änderung kann jedem, dem die Miete nur gekürzt gewährt wird nur nahegelegt werden, eine der kostenfreien Hartz4-Rechtsberatungen aufzusuchen, wenn ein neuer Bewilligungsbescheid kommt. Die Widerspruchsfrist von einem Monat sollte man dabei im Auge behalten.

Beratungstermine des u.a. des Autors findet man in der Terminsleiste oder Auskunft unter 0201 5147472.

Carsten Dams, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Neue Mietobergrenzen in Essen

Zu März 2018 hat die Stadt Essen die Mietobergrenze für die „angemessene“ Miete für Leistungsberechtigte im SGB II (Hartz4) und Grundsicherung erhöht.

Nach Ansicht der Stadt ergeben sich nunmehr die folgenden Werte:

Angemessene Unterkunftskosten
– Maximale Bruttokaltmiete –
ab dem
01.03.2018
1-Personen Haushalt354,00 Euro
2-Personen Haushalt450,45 Euro
3-Personen Haushalt554,40 Euro
4-Personen Haushalt667,85 Euro
5-Personen Haushalt795,30 Euro
6-Personen Haushalt880,80 Euro
7-Personen Haushalt973,70 Euro
8-Personen Haushalt1.062,60 Euro
9-Personen Haushalt1.146,00 Euro
jede weitere Person76,40 Euro

Die Erhöhung dürfte im Zusammenhang mit dem ab dem 1.3.2018 geltenden Mietspiegel 2018 stehen, ob sie rechtlich ausreichend ist, muss noch geprüft werden. Für den Moment jedenfalls fällt auf, dass offenbar lediglich eine Erhöhung der Bruttokaltmiete um 10 ct pro rechnerisch angemessenem Quadratmeter Wohnfläche vorgenommen wird. Dies ist problematisch, weil ein solches Ergebnis eher bei einer Veränderung des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes NRW zu erwarten gewesen wäre. Diesen hält die Stadt aber in seiner Neuauflage aus Januar 2018 für unverändert.

Tatsache ist: Immer wenn Ihre Miete nur gekürzt übernommen wird, ist dies ein Anlass, sich kostenfrei beraten zu lassen. Bei Mietkürzungen besteht eine hohe Fehlerquote. Wenn Sie also einen Bescheid mit gekürzter Miete erhalten, schauen Sie doch mal – am besten innerhalb der Widerspruchsfrist von nur einem Monat, also so bald wie möglich – in einer Beratungsstelle vorbei. Alle Beratungstermine in Kooperation mit der BG45 finden Sie auf der linken Seite, die Beratungstermine, in denen ich selber berate zusätzlich unter www.hartz4.nrw

Falls Ihnen mehr Miete zusteht oder Warmwasserkosten oder Elektroheizkosten oder … wird das durchgesetzt. Für Sie kostenfrei. Zur Beratung ist es sinnvoll früh zu erscheinen und alle in Betracht kommenden Bescheide, besonders den neuesten, mit zu bringen.

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Sozialticket in NRW: Landesregierung plant Streichung

Das Sozialticket soll bis 2020 schrittweise gestrichen werden. So sieht es derzeit die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW vor. Für viele Bürgerinnen und Bürger des Landes würde dies eine Einschränkung ihrer Mobilität bedeuten. Das ist nicht hinnehmbar. Tacheles e.V. hat zu einer Demo am 9. Dezember aufgerufen, dem wir uns anschließen.

Wird das Sozialticket gestrichen, so sollen die dafür benötigten Mittel von 40 Millionen Euro in den Straßenbau gesteckt werden. Wer den Zustand der Straßen in NRW kennt weiß, das hier mehr als nur Handlungsbedarf besteht. Allerdings stellen dafür 40 Millionen Euro lediglich einen Tropfen auf einen heißen Stein dar. Das reicht gerade für ein paar Nikolausdecken oder ein paar Kilometer Straßenneubau. Dafür sollen in NRW 300.000 Menschen ihre Mobilität einschränken. Genau wie Tacheles sagen auch wir vom BG45 dazu „Nein“ und unterstützen den Aufruf zur Demo am 9. Dezember.

Es folgt ein Auszug aus dem Aufruf von Tacheles e.V.:

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Alleinerziehende und Armut in Deutschland

Alleinerziehende und Armut ist in Deutschland ein Thema, das uns schon seit vielen Jahren beschäftigt und uns wohl auch weiterhin beschäftigen wird.

Alleinerziehende leben fünfmal häufiger in Armut als Paarhaushalte. Betroffen davon sind 2,3 Millionen Kinder in Deutschland, die in einer Ein-Eltern-Familie aufwachsen.

Unserer Vorstandsvorsitzende Frau Erika Biehn, die auch Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ist, liegt das Thema Alleinerziehende und Armut besonders am Herzen und wurde dazu von Huffpost befragt. Es folgt ein kurzer Auszug aus dem Artikel:

Michaela Müller* hat ihren Glauben, dass es gerecht in Deutschland zugeht, schon lange verloren.

Sie ist alleinerziehende Mutter, arbeitet Vollzeit im Callcenter eines deutschen Großkonzerns in Brandenburg – und kann dennoch mit ihrem spärlichen Gehalt gerade einmal ihre Fixkosten decken.

Müllers Fall, den die Betroffene ausführlich in einem Blog-Beitrag für die HuffPost schildert, spiegelt die Lebensrealität fast jedes zweiten Alleinerziehenden wieder.

Ihr Armutsrisiko hat sich nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ in den letzten Jahren spürbar erhöht. 2016 verfügten 43,6 Prozent dieser Bevölkerungsgruppe über entsprechend geringe Einkünfte. Im Jahr 2005 lag der Anteil noch bei 39,3 Prozent.

In regelmäßigen Abständen empören sich zwar Politiker über die Missstände, ändern tut sich bislang nichts – im Gegenteil. Dabei würde es laut Verbänden bereits helfen, die bestehende Rechtssprechung konsequent umzusetzen.

* Michaela Müller möchte anonym bleiben, deshalb wurde der Name von der Redaktion geändert.