Zwei in eins und beide wichtig. Neue Wohnkosten und vorläufige Entscheidung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Beratungssuchende,

heute ein Beitrag der es in sich hat, denn beide angesprochenen Themen können für Betroffene (aka Leistungsberechtigte beim JobCenter) über viel Geld entscheiden. Zum Einen geht es um die neuen Mietobergrenzen der Stadt Essen ab dem 01.09.2020 – wirklich erst ab dem 1.9.? Schau`n wir mal! Zum Anderen um ein spezielles aber heftiges Problem bei vorläufigen Bewilligungen und endgültiger Festsetzung mit Erstattungsforderungen.

  1. Die neuen MietobergrenzenAb dem 1.9.2020 möchte die Stadt Essen die Brutto-Kaltmiete, also Grundmiete und Nebenkosten zusammen – Heizung kommt obendrauf – wie folgt bei der Leistungsgewährung berücksichtigen:
    Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU)
    – maximale Bruttokaltmiete – (1)
    Haushaltsgröße ab dem 01.03.2020 ab dem 01.09.2020
    1 Person 361,00 Euro 410,00 Euro
    2 Personen 458,90 Euro 516,75 Euro
    3 Personen 564,80 Euro 641,60 Euro
    4 Personen 681,15 Euro 773,30 Euro
    5 Personen 811,80 Euro 916,30 Euro
    6 Personen 897,60 Euro 1.006,80 Euro
    7 Personen 993,20 Euro 1.090,70 Euro
    8 Personen 1.083,60 Euro 1.156,40 Euro
    9 Personen 1.170,00 Euro 1.192,50 Euro
    jede weitere Person 78,00 Euro 79,50 Euro

    Wenn Ihre Miete unter diese Beträge gekürzt wird, bietet sich – auch und gerade bei einem vorangegangenem Umzug ohne „Genehmigung“ ein Besuch in einer meiner Beratungsstellen auf jeden Fall an, sobald Sie einen neuen Bescheid erhalten. Aber auch wenn, bei zuvor gekürzter Miete die Anpassung erst zum 1.9.20 erfolgt, lade ich Sie herzlich ein, vorbei zu kommen. Die Stadt Essen könnte mit ihrer Vorgehensweise, erst zum 1.9. zu erhöhen, nämlich ein Problem haben und Ihnen könnte ein recht ordentlicher Nachzahlungsanspruch zustehen. Kurz angerissen: Eine Begrenzung der Miete erfordert rechtlich ein „schlüssiges Konzept“. Heißt: Die müssen vernünftig erklären können, was und warum Sie kürzen. Erklärung war im Kern immer der qualifizierte Essener Mietspiegel, der aber nur bis zum 29.2.2020 gültig war. Danach hätte die Stadt Essen einen neuen Mietspiegel vorlegen müssen. Damit hat die Stadt aber bis in den August hinein getrödelt. Scheint nicht OK. Macht schon für eine Einzelperson Nachzahlungen von bis zu 294,00 EUR, bei mehr Personen mehr, wenn denn Widersprüche erfolgreich sind. Mehr dazu gerne in der Beratung.

     

  2. Endgültige Festsetzung und Erstattung für Zeiträume ab März bis Juni 2020Gewisse Erleichterungen hat Corona für Leistungsberechtigte gebracht. Finanziell besonders wichtig sind die Auswirkungen einer vorläufigen Bewilligung für Leistungszeiträume die ab März 2020 bis Juni 2020 begonnen haben. Normalerweise wird nach einer vorläufigen Bewilligung am Ende abgerechnet. Nach dem Ende des vorläufigen Bewilligungszeitraums gibt es eine endgültige Festsetzung und dann eine Nachzahlung des JobCenters oder eine Rückforderung. Aufgrund von Corona gibt es einige Änderungen, die heftigste finanzielle Auswirkungen haben können. Das Wichtigste vorweg: Wenn Ihr vorläufiger Bewilligungszeitraum zu März, April, Mai oder Juni 2020 begonnen hatte, beantragen Sie nur dann eine endgültige Festsetzung, wenn Sie absolut, 100prozentig, sicher sind, das Ihnen noch eine Nachzahlung zu steht. Wenn nicht: Lassen Sie den Antrag erstmal sein. Dafür ist ggf. nach Beratung noch Zeit. Ein Fehler kann hier teuer sein.Sollte ein „Endgültiger Festsetzungs- und Erstattungsbescheid“ bei Ihnen eintreffen, der von Ihnen eine Erstattung insbesondere für Zeiträume ab März 2020 fordert, rate ich Ihnen dringend an, eine der Beratungsstellen unter www.hartz4.nrw aufzusuchen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kann man da was retten, im Übrigen ist die Beratung kostenlos. Es gilt die nur einmonatige Widerspruchsfrist zu beachten, früher kommen kann günstig sein.

Es wäre schade, die wenigen Erleichterungen, die Ihnen wegen Corona gewährt werden, ungenutzt liegen zu lassen. Falls Sie Lust haben freue ich mich auf Ihren Besuch … und merke an: Auch außerhalb der genannten Probleme sind bis zu 50% der JobCenter Bescheide rechtswidrig. Nur mal so.

 

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Wiedereröffnung Beratung RA Häußler Essen-Huttrop

Wiederaufnahme der Beratung in Essen-Huttrop

Ab Mittwoch, den 17.06.2020, nimmt Rechtsanwalt Herr Häußler wieder seine Beratungen in Essen-Huttrop auf. Diese laufen dann wie gewohnt, mit der Ausnahme vom 12.08.2020. An dem Tag findet keine Beratung statt, da Rechtsanwalt Herr Häußler leider verhindert ist. Wir bitte um Ihr Verständnis.

Wiedereröffnung Beratung RA Dams Innenstadt

DER FOLGENDE BEITRAG SPIEGELT IN TEILEN ALLEIN DIE MEINUNG DES AUTORS WIEDER

Sehr geehrte Beratungssuchende,
liebe Leser,

ab Dienstag, dem 21.04.2020 findet die Sozialrechtsberatung bei Problemen mit dem JobCenter wieder von 13.30 Uhr bis voraussichtlich 16.30 Uhr statt. Beratungsort ist das Heinz-Renner-Haus, Severinstr. 1 in der Essener Innenstadt. Berater ist – bin – Rechtsanwalt Carsten Dams, Fachanwalt für Sozialrecht, der wie immer selber berät. Persönlich finde ich die Wiederaufnahme der Beratung angesichts Corona etwas früh. Eine fachlich geschätzte Kollegin konnte eine besonnenere Wiedereröffnung aber, hoffentlich aus Fürsorge für die Beratungssuchenden, keinesfalls weiter abwarten. Daher öffne auch ich meine Beratung, in der Hoffnung die richtige Entscheidung zu treffen und niemanden zu gefährden. Die Abwägung zwischen sozialen Nöten und gesundheitlichen Gefahren ist dabei nicht leicht.

Es kann daher die Beratung nur unter Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt werden. Wer hat, wird gebeten mit Community Maske zu erscheinen. Wer kommt und keine hat kriegt eine Einweg-Maske (EINE!) von mir gestellt. Nett wäre es, zuerst zu schauen ob man eine besorgen kann, denn auch ich kriege die Masken alles andere als geschenkt. Ebenso kann nur eine begrenzte Anzahl von Personen im Warteraum gleichzeitig Platz nehmen. Kommen Sie daher bitte möglichst alleine und planen ein ggf. nochmal ein halbes Stündchen spazieren zu gehen oder Besorgungen zu machen. Ich werde soviele Beratungen durchführen, wie organisatorisch unter Beachtung der Sicherheitsregeln möglich.

Bitte bringen Sie um nicht vergebens zu kommen vollständige Unterlagen mit! Zu beachten ist, das ausnahmslos nur zu Problemen mit dem JobCenter Essen beraten werden kann. Hier vorrangig aktuelle Probleme und Bescheide, insbesondere Rückforderungen, gekürzte Mieten, Sanktionen, fehlerhafte Einkommensabrechnung.

Trotz aller Gefahren – wägen Sie selber ab ob die Beratung JETZT bspw. wegen einer laufenden Widerspruchsfrist nötig ist – freue ich mich auf die Beratungstermine Dienstags. Irgendwie, ich hätt’s nicht gedacht, vermisse ich die ca. 200 Gespräche, die in den letzten Wochen nicht geführt werden konnten.

Mit besten Grüßen

Ihr

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

P.S.: Falls sich jemand – nahezu unausweichlich -fragt: „Darf der dat?“ Ja. Bei der Sozialrechtsberatung handelt es sich um eine Veranstaltung zur Daseinsfürsorge, die nach § 11 Absatz 2 Corona Schutzverordnung NRW ausdrücklich erlaubt ist.

Hartz4 – Corona Erleichterungen und Fallen

Liebe Leser,
sehr geehrte Beratungssuchende,

im Zuge der Corona-Krise wurden einige Änderungen im Antrags- und Weiterbewilligungsverfahren für Hartz4 (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II) eingeführt. Einige der wichtigsten und auch vorhandene Fallstricke sollen hier kurz vorgestellt werden:

  1. WeiterbewilligungsantragMit aktueller Gesetzesänderung sollen Leistungen auch ohne Weiterbewilligungsantrag weiter gewährt werden, wenn der alte Bewilligungszeitraum frühestens zu Ende März und spätestens zu Ende August 2020 endet. Manche Formulierungen sind missverständlich. Um es klar zu stellen: Bei wem schon zu Ende Februar der Zeitraum endete, der muss beantragen und dies dringend eingehend beim JobCenter noch im März. Wer Leistungen ab 1.9.2020 will, wird auch diese rechtzeitig beantragen müssen. Nur für Fälle dazwischen ist die Antragspflicht ausgesetzt.Änderungen der Verhältnisse (Einzüge, Auszüge, Einkommen etc. etc.) müssen trotzdem unverzüglich dem JobCenter mitgeteilt werden. Es drohen sonst Unterzahlungen, Rückforderungen oder ordnungs-/strafrechtliche Konsequenzen.
  2. ErstanträgeErstanträge können für begrenzte Zeit auch telefonisch, schriftlich, per Fax, per Mail etc, d.h. ohne persönliche Vorsprache eingereicht werden. Eine Prüfung der Vermögensverhältnisse und der Kosten der Unterkunft findet für den o.g. Zeitraum nicht statt. Die Kürzung der Unterkunftskosten bei „Altfällen“ bleibt bestehen.Dies ändert aber nichts daran, dass Bedürftigkeit grundsätzlich weiter Leistungsvoraussetzung ist. Insbesondere werden die Einkommensverhältnisse weiter geprüft.

    Im Vermögensbereich ist lediglich zu versichern, dass kein „erhebliches Vermögen“ vorhanden ist. Was dann „erheblich“ sein soll wird nicht mitgeteilt. Ob dass die eigentliche SGB II Grenze (grob 150,00 pro Person und Lebensjahr, 3100,00 min Minderjährige, zzgl. 750,00 einmalig pro Erwachsenem) sein soll, oder doch die Grenze des Wohngeldes (grob 60.000 Antragsteller plus 30.000 für jede weitere Person) ist völlig unklar. Es könnten erhebliche Rückforderungen drohen. Als Richtschnur kann gelten: Wenn fünfstelliges „freies“ Geld da ist: Vorsicht bei der Antragstellung!

  3. BescheideAuch in der jetzigen Zeit sollten durch das JobCenter noch Bescheide erstellt werden. Manche, die man will (richtige Bewilligung-/Änderungsbescheide), manche die man nicht will (fehlerhafte Bewilligungen, Aufhebung und Erstattung, Festesetzung u. Erstattung, Sanktion).Wie seit mehr als einem Jahrzehnt können auch jetzt diese Bescheide innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat kostenfrei geprüft werden. Anstelle der ansonsten sechs wöchentlichen Beratungsstellen des Autors steht die Möglichkeit der Bearbeitung und Prüfung Ihrer Bescheide ohne persönliche Anwesenheit zur Verfügung, s.u.
  4. KontaktmöglichkeitenAuf der Seite www.hartz4.nrw sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten (postalisch, WebFormular, E-Mail, Telefon und sogar Whattsapp) ausführlich beschrieben.Rechtzeitige Beratung kann helfen, auch in diesen Zeiten!

Machen Sie’s gut, bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

Ihr

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Neue Mietobergrenzen in Essen

Ab dem 01.03.2020 gelten für die „angemessene“ Brutto-Kaltmiete in Essen neue allgemeine Mietobergrenzen:

Angemessene Unterkunftskosten im Regelfall
– Maximale Bruttokaltmiete –
ab dem
01.03.2020
1-Personen „Bedarfsgemeinschaft“ 361,00 Euro
2-Personen Bedarfsgemeinschaft 458,90 Euro
3-Personen Bedarfsgemeinschaft 564,80 Euro
4-Personen Bedarfsgemeinschaft 681,15 Euro
5-Personen Bedarfsgemeinschaft 811,80 Euro
6-Personen Bedarfsgemeinschaft 897,60 Euro
7-Personen Bedarfsgemeinschaft 993,20 Euro
8-Personen Bedarfsgemeinschaft 1.083,60 Euro
9-Personen Bedarfsgemeinschaft 1.170,00 Euro
jede weitere Person 78,00 Euro

Der Begriff Brutto-Kaltmiete bezeichnet den Wert, der für Grundmiete und Nebenkosten zusammen gewährt wird. Heizkosten kommen im Rahmen bestimmter Grenzen hinzu.

Die leichte Erhöhung beruht eher nicht auf dem Mietspiegel der Stadt Essen 2020 – zu Zeitpunkt dieses Beitrages noch unveröffentlicht – sondern ggf. auf einer Fortschreibung des alten Mietspiegels nach Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Eine solche Handlungsweise dürfte, nachdem der Mietspiegel 2018 am 29.02.2020 ausgelaufen ist rechtswidrig sein, weil „echte“ Zahlen vor mehr als vier Jahren erhoben wurden.

Es verbleibt bei dem Dauerratschlag: Wenn Sie einen Bescheid mit gekürzter Miete erhalten – auch und gerade wenn es mal einen „ungenehmigten“ Umzug gab – wäre es sinnvoll unmittelbar (Fristen) eine Sozialrechtsberatung aufzusuchen. Die Beratungsstellen des u.a. auf die Wohnkostenproblematik spezialisierten Autors finden Sie, zusätzlich zu den Angaben auf dieser Seite, unter www.hartz4.nrw.

Problem beim JobCenter? Beratung kann helfen!

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Sanktionen und Miete – Licht und Schatten

Zuerst die gute Nachricht: Das Bundesverfassungsgericht hat den JobCentern die 60% und 100% Sanktionen bis auf Weiteres vollständig untersagt, solange Betroffene 25 Jahre und älter sind.

Kürzungen in Höhe von 30% unterliegen jetzt deutlich strengeren Regeln. Wer – ob über oder unter 25 – jetzt einen Kürzungsbescheid ab einschließlich 30% erhält sollte sich dringend beraten lassen. Widerspruchsfrist nicht vergessen, 1 Monat.

Bei den Mieten dagegen sieht es düster aus. Es steht zu erwarten, dass die Stadt Essen recht bald die Angemessenheitsgrenze bei den Mieten kürzen wird. Bruttokaltmiete dürfte dann in etwa so aussehen:

Aktuell Demnächst Personen ACHTUNG, ABSCHNITT VERALTET. AKTUELL ARTIKEL VOM 01.03.2020

360 € 354 € 1

458,25 € 450,45 € 2

564,00 € 554,40 € 3

usw.

Wer noch zu alten Zahlen mit Zusicherung des JobCenters gemietet hat sollte dringend eine Beratungsstelle aufsuchen, falls gekürzt werden soll.

Carsten Dams, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Neue Beratungsangebote Rüttenscheid und Überruhr

An dieser Stelle eine Mitteilung in eigener Sache: Nachdem anderweitige Beratungsangebote in Rüttenscheid sowie in Überruhr zum Sommer 2019 ausgelaufen sind, freue ich mich zum Erhalt eines umfassenden Sozialrechtsberatungsangebotes beizutragen.

Pünktlich zum zehnjährigen Jubiläum des Beratungsangebotes in der evangelischen Kirchengemeinde Königssteele in Steele kommen für Beratungssuchende zwei weitere kostenfreie Beratungsstellen hinzu. Auch mit meinen beiden neuen Beratungen kooperiere ich mit dem gemeinnützigen Verein BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V.

Die Beratungen finden ab sofort jeden Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr im Bürgerzentrum Villa Rü, Girardetstr. 21 in Rüttenscheid und jeden Mittwoch von 11.00 bis 13.00 Uhr im Stephanus-Gemeindezentrum der evangelischen Kirchengemeinde Essen-Überruhr, Langenbergerstr. 434a statt. Rechtzeitiges Erscheinen mit möglichst vollständigen Unterlagen hilft bei der Beratung.

Die Sozialrechtsberatungen sind Einzelberatungen für die kein Termin benötigt wird. Da es sich um eine Sozialrechtsberatung handelt berate ich wie immer als Fachanwalt für Sozialrecht selbst.

Carsten Dams
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht