UPDATE: Neue Mietobergrenzen beim JobCenter Essen – Verschlechterung

Die neuen Mietobergrenzen beim JobCenter Essen führen zu einer Verschlechterung für die Betroffenen.

Am 17.3.2016 wurde der neue Mietspiegel 2016 des Gutachterausschuss der Stadt Essen veröffentlicht. Er ist hier zu finden. Aus dem ersten qualifizierten Mietspiegel seit Jahren ergibt sich, dass die Mieten in Essen im Vergleich zum (einfachen) Vorgängermietspiegel von 2013 gestiegen sind.

Dies hat das JobCenter Essen offenbar zum Anlass genommen, auch die Mietobergrenze, also den Grenzwert bis zu dem das JobCenter Mieten für SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz4-Bezieher) für angemessen hält, etwas nach oben anzupassen. Die Anpassung galt bereits ab dem 01.03.2016. Zum 01.10.2016 ist nach Erscheinen des neuen Betriebskostenspiegels wieder eine leichte Verschlechterung eingetreten.

Ob die Anpassung tatsächlich den neuen Gegebenheiten am Wohnungsmarkt entspricht, darf bezweifelt werden. Nachstehend kann man erstmal sehen, welche Werte die Stadt Essen nun für angemessen hält. Ob sie es dann auch sind, werden wir sehen:

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Bayern – Wie immer gehen die Uhren anders

BayernBayern – Die Uhren ticken hier anders

Die Bayrische Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat für Bayern einen Atlas der sozialen Ausgrenzung erstellt. Wie hier in NRW gibt es auch in einem der reichsten Bundesländer anscheinend reihenweise soziale Ausgrenzung und Armutsgefährdung. Und das, obwohl die SGB II-Leistungsquote in Bayern die Niedrigste überhaupt bundesweit ist. Hierüber berichtet BR-Online.

Laut AWO gelten selbst in Bayern 1,7 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Stimmt die Gesamteinwohnerzahl von 12,6 Millionen, die Wikipedia aktuell nennt, entspricht das eine Quote von 13,49%.

Besonders interessant ist aber die Stellungnahme des Bayrischen Sozialministeriums auf diesen Atlas der AWO.

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Dauerzustand Hartz IV – Realtität für Ältere und Kinder

DauerzustandDauerzustand Hartz IV – Vorallendingen über 50-jährige betroffen

Das berühmt-berüchtigte Revolverblättchen hat anscheinend mal wieder exclusiv Zahlen zugespielt bekommen und berichtet entsprechend ausweidend über den Dauerzustand Hartz IV bei Älteren und Kindern.

Dabei fällt wie gewöhnlich unter den Tisch, dass gerade Ältere die Suppe auslöffeln, die unser Staat gemeinsam mit der Wirtschaft unserer Gesellschaft eingebrockt hat.

Aber auch hierbei gibts es leider immer noch geschlechtsspezifische Unterschiede, so sind Frauen über 50 durchschnittlich länger im Dauerzustand SGB II-Leistungsbezug als Männer über 50.

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Verweildauer im SGB II-Leistungsbezug steigt

VerweildauerDie durchschnittliche Verweildauer im Leistungsbezug steigt

Wieder einmal ein neuer Negativrekord, denn laut der neuesten Analyse der BA ist die durchschnittliche Verweildauer im SGB II-Leistungsbezug wieder einmal gestiegen. Besonders besorgniserregend ist aber die Tatsache, dass rund 2,79 Millionen Leistungsberechtigte mittlerweile vier Jahre und länger in der Falle namens Hartz IV stecken und ihr nicht entrinnen können. Das ist fast die Hälfte aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Hinzu kommt, dass die Situation sowohl in den westdeutschen, als auch ostdeutschen Ballungsräumen besonders schlecht ist.

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Aufstocker – Zahl im ALG I-Bezug bekannt geworden

Aufstocker IIAufstocker im ALG I-Bezug

Aufstocker im ALG I-Bezug. Die Anzahl war bisher unbekannt. Nunmehr hat „Die Linke“ eine Anfrage an das BMAS gerichtet, um diese Zahl zu erfahren.

Damit ist dieses bisher wohl gehütete Geheimnis gelüftet worden. Denn aus der Antwort des BMAS geht hervor, dass im vergangenen Jahr knapp 100.000 Personen ergänzende Leistungen nach dem SGB II erhielten, obwohl sie sich im ALG I-Bezug befanden.

Damit wurde erneut offenkundig, welch geringe Schutzfunktion die Arbeitslosenversicherung zwischenzeitlich hat.

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Arbeitslosenversicherung – Ein nutzloses Instrument?

ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung entwickelt sich mehr und mehr zum Papiertiger

Im Nachgang zu unserem letzten Artikel wollen wir uns dem Thema Arbeitslosenversicherung und Leistungen aus ihr widmen. Denn nach gleichlautenden Pressemeldungen bekam im vergangenen Jahr jeder Vierte, der erwerbslos wurde, keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Form des ALG I, sondern rutschte direkt in den SGB II-Leistungsbezug.

Konkret betroffen davon waren nach den Angaben des Bundesarbeitsministeriums 625.000 Menschen. Diese Zahl muss man sich erst einmal bewußt auf der Zunge zergehen lassen. Denn daraus resultiert die Frage, ob die Arbeitslosenversicherung tatsächlich noch eine Schutzfunktion hat?

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Nachbetreuung – Neues bürokratisches Monster

NachbetreuungNachbetreuung ehemaliger Leistungsberechtigter soll „verbessert“ werden

Nach übereinstimmenden Presseberichten plant Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die „Nachbetreuung“ ehemaliger Leistungsberechtigter zu verbessern. Hintergrund ist der sog. Drehtüreneffekt. Der besagt, dass eine Vielzahl Leistungsberechtigter, die einen Job gefunden hat, bereits nach kurzer Zeit wieder im Leistungsbezug landet.

Für die Nachbetreuung soll eigens eine Rechtsgrundlage im SGB II geschaffen werden.

Hier muss man sich dann allen Ernstes fragen, ob denn Schwachsinn Sünde sein kann. Denn es ist der falsche Lösungsansatz.

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