Leistungen nach dem SGB II (Hartz-IV-Leistungen) auf einem Allzeithoch
All die Jahre wieder kommt die frohe Botschaft über die Höhe der durchschnittlichen Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) je Leistungsberechtigtem in die Propagandamaschinerie. So auch jetzt erneut für 2014 und Januar 2015. Damit auch noch dem letzten, vermeintlich verblendeten Volksgenossen vor die Augen geführt wird, wofür er knüppeln geht. Weil unser ach so armer Staat ja diese ganzen „Sozialschmarotzer“ mit durchfüttern muss.
Das in Wahrheit hinter diesen Zahlen unendlich viele menschliche Dramen und Schicksale stehen, wird durch solch nüchterne Zahlen vielfach einfach ausgeblendet.
Leistungen nach dem SGB II – Die Berichterstattung
Stellvertretend für viele alle andere zitieren wir den Bericht von polenum.de:
Hartz-IV-Leistungen steigen auf Rekordhoch
Veröffentlicht am 2. Mai 2015 von Andreas Heegt
Die durchschnittlich gezahlten Leistungen für Hartz-IV-Bezieher sind seit Anfang des Jahres auf den bisher höchsten Stand seit Einführung im Jahr 2005 gestiegen. Wie “Bild” (Samstag) unter Berufung auf neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet, erhielt jeder der 3,28 Millionen Hartz-IV-Haushalte im Januar im Durchschnitt 886,62 Euro. Das waren etwa 20 Euro mehr als noch im Dezember und 22 Euro mehr als im Januar 2014. Dem “Bild”-Bericht zufolge wurden die höchsten Leistungen für Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften mit 1.015 Euro in Bonn gezahlt, die niedrigsten in Hildburghausen (Thüringen) mit 705 Euro.
Im Durchschnitt erhielt jeder Hartz-IV-Haushalt pro Monat 364 Euro Arbeitslosengeld II sowie 358 Euro für Unterkunft und Heizung. Dazu kamen 142 Euro Sozialbeiträge, 18 Euro Sozialgeld, beispielsweise für Kinder und fünf Euro für sonstige Leistungen, beispielsweise Mehrbedarf bei Schwangerschaft. Der Anstieg der Hartz-Leistungen geht vor allem auf die Erhöhung der Hartz-Regelsätze seit Jahresanfang von 391 auf 399 Euro im Monat zurück. Außerdem mussten die Jobcenter deutlich mehr für Mieten ausgeben, berichtet die Zeitung weiter. (dts Nachrichtenagentur)
Leistungen nach dem SGB II – Und die bewusste Propaganda
Symptomatisch auffällig ist mal wieder, dass diese Zahlen zu den Hartz-IV-Leistungen ausgerechnet erneut einem gewissen Revolverblättchen zur Veröffentlichung lanciert wurden. Denn dieses Blättchen ist ja bestens bekannt dafür, entsprechend reißerisch und hetzerisch über die vermeintliche soziale Randgruppe der SGB II-Leistungsberechtigten zu „berichten“.
„Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde: „Ich, der Staat, bin das Volk!“
Friedrich Nietzsche, Werke II – Also sprach Zarathustra
Wenn stufenweise die Arbeitszeit verkürzt wird, dann können mehr Menschen eingestellt werden
Die Arbeit muss gerecht aufgeteilt werden.
Das jeder die Möglichkeit bekommt mitzumachen.
Es gibt Menschen die durch Ueberforderung krank werden und einige durch Unterforderung.
Hunderte von Bewerbungen und kein Erfolg .
Da kann man schon von einer Psychofolter sprechen
Also die Überforderten entlasten und interessierte Menschen einstellen.
Politik und Arbeitgeber sowie Gewerkschaften sind gemeinsam gefragt ein Konzept zu entwickeln.
Achtung, das Hartz Regime gibt bekannt daß ab Januar 2016 die Fettration um 16 ,6 Cent pro Tag erhöht wird
Da hätte ich eine Frage, kann ich die Erhöhung für meine Reformkost verwenden ?
Wenn ja, wieviel darf ich davon ansparen ohne das es mir angerechnet und abgezogen wird.
Oder mir im schlimmsten Falle ein Strafverfahren wegen Diätenverschwendung droht.
Juristisch ausgedrückt ein Fall von Vita Pompoesus de Luxe. Man möchte ja kein Straftaeter werden.
Das Delikt Vita Pompoesus de Luxe heißt im SGB 2 unwirtschaftliches Verhalten und kann im Wiederholungsfall bestraft bzw sanktioniert werden.
Das bezeichne ich als Hartzynimus. Da hat man wieder ein neues Fachwort.
Also die 16,6 Cent auf keinen Fall zweckentfremden.
Am besten in Berlin mal nachfragen.