Sozialticket in NRW: Landesregierung plant Streichung

Das Sozialticket soll bis 2020 schrittweise gestrichen werden. So sieht es derzeit die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW vor. Für viele Bürgerinnen und Bürger des Landes würde dies eine Einschränkung ihrer Mobilität bedeuten. Das ist nicht hinnehmbar. Tacheles e.V. hat zu einer Demo am 9. Dezember aufgerufen, dem wir uns anschließen.

Wird das Sozialticket gestrichen, so sollen die dafür benötigten Mittel von 40 Millionen Euro in den Straßenbau gesteckt werden. Wer den Zustand der Straßen in NRW kennt weiß, das hier mehr als nur Handlungsbedarf besteht. Allerdings stellen dafür 40 Millionen Euro lediglich einen Tropfen auf einen heißen Stein dar. Das reicht gerade für ein paar Nikolausdecken oder ein paar Kilometer Straßenneubau. Dafür sollen in NRW 300.000 Menschen ihre Mobilität einschränken. Genau wie Tacheles sagen auch wir vom BG45 dazu „Nein“ und unterstützen den Aufruf zur Demo am 9. Dezember.

Es folgt ein Auszug aus dem Aufruf von Tacheles e.V.:

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Alleinerziehende und Armut in Deutschland

Alleinerziehende und Armut ist in Deutschland ein Thema, das uns schon seit vielen Jahren beschäftigt und uns wohl auch weiterhin beschäftigen wird.

Alleinerziehende leben fünfmal häufiger in Armut als Paarhaushalte. Betroffen davon sind 2,3 Millionen Kinder in Deutschland, die in einer Ein-Eltern-Familie aufwachsen.

Unserer Vorstandsvorsitzende Frau Erika Biehn, die auch Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ist, liegt das Thema Alleinerziehende und Armut besonders am Herzen und wurde dazu von Huffpost befragt. Es folgt ein kurzer Auszug aus dem Artikel:

Michaela Müller* hat ihren Glauben, dass es gerecht in Deutschland zugeht, schon lange verloren.

Sie ist alleinerziehende Mutter, arbeitet Vollzeit im Callcenter eines deutschen Großkonzerns in Brandenburg – und kann dennoch mit ihrem spärlichen Gehalt gerade einmal ihre Fixkosten decken.

Müllers Fall, den die Betroffene ausführlich in einem Blog-Beitrag für die HuffPost schildert, spiegelt die Lebensrealität fast jedes zweiten Alleinerziehenden wieder.

Ihr Armutsrisiko hat sich nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ in den letzten Jahren spürbar erhöht. 2016 verfügten 43,6 Prozent dieser Bevölkerungsgruppe über entsprechend geringe Einkünfte. Im Jahr 2005 lag der Anteil noch bei 39,3 Prozent.

In regelmäßigen Abständen empören sich zwar Politiker über die Missstände, ändern tut sich bislang nichts – im Gegenteil. Dabei würde es laut Verbänden bereits helfen, die bestehende Rechtssprechung konsequent umzusetzen.

* Michaela Müller möchte anonym bleiben, deshalb wurde der Name von der Redaktion geändert.

JobCenter: Keine Aufrechnung von Mietkautionen

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts hat die Möglichkeiten des JobCenters, Darlehen für Mietkautionen aufzurechnen – und aus dem laufenden Bezug einzubehalten – deutlich eingeschränkt.

Widersprüche gegen eine Aufrechnung von Mietkautionen haben eine aufschiebende Wirkung. Eine Vorlage für einen Widerspruch findet sich weiter unten (bzw. als Bild zum Herunterladen).

Ein Text von Jan Häußler, Fachanwalt für Sozialrecht

Nach einer neueren Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13.12.16 – B 4 AS 14/15 R, darf  das Jobcenter zur Tilgung von Darlehen, die für die Mietkaution gewährt wurden, höchstens im aktuellen Bewilligungsabschnitt gegen Leistungen aufrechnen. Das heißt es darf maximal für sechs bzw. zwölf Monate ein Teil der Regelleistung einbehalten werden. Für einen weitergehenden Zeitraum wären weitere Bescheide erforderlich.

Ich empfehle daher allen Betroffenen, bei denen für einen längeren Zeitraum die Leistungen gekürzt werden oder gekürzt wurden, das Jobcenter zur Nachzahlung aufzufordern. Hierzu können Sie das beiliegende Formschreiben verwenden.

Doch auch gegen die Aufrechnung in den ersten sechs bzw. zwölf Monaten können Sie erfolgreich vorgehen. Dazu müssen Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch gegen den Aufrechnungsbescheid erheben. Dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

Das Jobcenter wird vermutlich entsprechenden Anträgen nicht nachkommen. In diesem Fall müssten Sie den Klageweg beschreiten.

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Summer in the city

Summer in the city – oder: Die Essener Verwaltung und ihr hoheitlicher Aufgabenbereich.

Man muss die Dinge immer von beiden Seiten Betrachten. Jede Kritik sollte, wenn möglich, mit einem Lob für gute Leistungen verbunden sein. Daher möchte ich – pünktlich zum Ende der Sommerpause der Beratungen – die Erfüllung zweier Aufgabenfelder im hoheitlichen Aufgabenbereich der Essener Obrigkeit Verwaltung kurz beleuchten und vergleichen.

Da wäre zum einen die Parkraumbewirtschaftung und Überwachung des ruhenden Verkehrs. Ohne diese wäre, wenn auch nicht das Abendland, so doch sicher die Essener Stadtkasse (Nennt man es eigentlich noch „Kasse“, wenn eh nix drin ist und man dort seinen Zahlungsverpflichtungen sowieso nicht nachkommt? Dazu ggf. später mehr.) mittlerweile ganz untergegangen. Diese Aufgabe erfüllt Essen exzellent. Ich vermute – wenn auch ohne Beleg – bundesweit mit am effektivsten. Nachstehend einmal einer der ausgefeilten, fachlich versierten „Bescheide“ der Stadt aus diesem Bereich.

2016-07-17 13.48.38

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Sanktionsfrei mit Sanktionsfrei

Sanktionsfrei: Inge Hannemann und Michael Bohmeyer wollen die Hartz-IV-Sanktionen abschaffen.

Hierzulande wird bei rund einer Million Menschen jährlich das Existenzminimum unterschritten. Dies geschieht mit dem Erziehungsinstrument der JobCenter, den sogenannten Sanktionen. Selbst geringe „Vergehen“, wie z.B. das Nichterscheinen zu einem Termin, kann Anlass für eine Sanktion sein. Egal wie hoch diese dann ausfällt, das Existenzminimum wird in jedem Fall unterschritten und der betroffende Mensch in seiner Würde verletzt. Denn dieser sieht sich dann meist in der Position, sich komplett dem System unterwerfen zu müssen, damit die Sanktion wieder aufgehoben wird. Dabei sind die Sanktionen zu einem Großteil rechtswiedrig. Über 40% aller Widersprüche und Klagen werden zugunsten der Sanktionierten entschieden. Leider nehmen nur wenige der Betroffenden ihr Recht war. „Nur fünf Prozent der Kund*innen kennen ihre Rechte. Wären es doppelt so viele, könnten wir einpacken“, wie ein Jobcenter-Insider berichtet. Hier setzt Sanktionsfrei an.

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UPDATE: Neue Mietobergrenzen beim JobCenter Essen – Verschlechterung

Die neuen Mietobergrenzen beim JobCenter Essen führen zu einer Verschlechterung für die Betroffenen.

Am 17.3.2016 wurde der neue Mietspiegel 2016 des Gutachterausschuss der Stadt Essen veröffentlicht. Er ist hier zu finden. Aus dem ersten qualifizierten Mietspiegel seit Jahren ergibt sich, dass die Mieten in Essen im Vergleich zum (einfachen) Vorgängermietspiegel von 2013 gestiegen sind.

Dies hat das JobCenter Essen offenbar zum Anlass genommen, auch die Mietobergrenze, also den Grenzwert bis zu dem das JobCenter Mieten für SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz4-Bezieher) für angemessen hält, etwas nach oben anzupassen. Die Anpassung galt bereits ab dem 01.03.2016. Zum 01.10.2016 ist nach Erscheinen des neuen Betriebskostenspiegels wieder eine leichte Verschlechterung eingetreten.

Ob die Anpassung tatsächlich den neuen Gegebenheiten am Wohnungsmarkt entspricht, darf bezweifelt werden. Nachstehend kann man erstmal sehen, welche Werte die Stadt Essen nun für angemessen hält. Ob sie es dann auch sind, werden wir sehen:

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Bayern – Wie immer gehen die Uhren anders

BayernBayern – Die Uhren ticken hier anders

Die Bayrische Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat für Bayern einen Atlas der sozialen Ausgrenzung erstellt. Wie hier in NRW gibt es auch in einem der reichsten Bundesländer anscheinend reihenweise soziale Ausgrenzung und Armutsgefährdung. Und das, obwohl die SGB II-Leistungsquote in Bayern die Niedrigste überhaupt bundesweit ist. Hierüber berichtet BR-Online.

Laut AWO gelten selbst in Bayern 1,7 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Stimmt die Gesamteinwohnerzahl von 12,6 Millionen, die Wikipedia aktuell nennt, entspricht das eine Quote von 13,49%.

Besonders interessant ist aber die Stellungnahme des Bayrischen Sozialministeriums auf diesen Atlas der AWO.

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