Rückwirkend ab dem 01.01.2019 erhöht sich die angemessene Brutto-Kaltmiete, die vom JobCenter Essen berücksichtigt wird.
Die Erhöhung erbibt sich aus einer Veränderung des neuen Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes NRW. Dieser war am 05.12.2018 erschienen und die Stadt konnte nicht anders als die sich ergebenden Erhöhungen bei der angemessenen Miete jedenfalls ab Januar 2019 zu berücksichtigen.
Für eine Ein-Personen Bedarfsgemeinschaft steigt die Grenze z.B. von 354 € auf 360 € brutto/kalt. Weitere Werte sieht man in der folgenden Tabelle:
Grenze lt. Stadt Essen Bruttokaltmiete |
ab dem 01.01.2019 |
---|---|
1-Personen Bedarfsgemeinschaft | 360,00 Euro |
2-Personen Bedarfsgemeinschaft | 458,25 Euro |
3-Personen Bedarfsgemeinschaft | 564,00 Euro |
4-Personen Bedarfsgemeinschaft | 679,25 Euro |
5-Personen Bedarfsgemeinschaft | 808,50 Euro |
6-Personen Bedarfsgemeinschaft | 895,20 Euro |
7-Personen Bedarfsgemeinschaft | 989,30 Euro |
8-Personen Bedarfsgemeinschaft | 1.079,40 Euro |
9-Personen Bedarfsgemeinschaft | 1.164,00 Euro |
jede weitere Person in der BG | 77,60 Euro |
Auch wenn hier eine Erhöhung der Mietobergrenze vorgenommen wird, besteht wenig Grund zum Jubeln. Wie gewohnt „schenkt“ die Stadt Essen niemandem etwas. Sie folgt nur einem Automatismus, der sich ergibt, wenn sich der Betriebskostenspiegel NRW ändert. Also gibt es nur das, was auch ohne oder gegen den Willen der Stadt gerichtlich durchsetzbar gewesen wäre. Einziger Vorteil: Wenn die Stadt die Erhöhung – wie jetzt – einsieht kommen Betroffene schneller zu ihrem Geld. Großer Nachteil: Ein „Gegencheck“ ob es denn überhaupt genug Wohnraum zu diesen Preisen am Markt gibt, hat offenbar wieder nicht statt gefunden. Aus der Beratungserfahrung ist dies nicht der Fall.
Wegen der Änderung kann jedem, dem die Miete nur gekürzt gewährt wird nur nahegelegt werden, eine der kostenfreien Hartz4-Rechtsberatungen aufzusuchen, wenn ein neuer Bewilligungsbescheid kommt. Die Widerspruchsfrist von einem Monat sollte man dabei im Auge behalten.
Beratungstermine des u.a. des Autors findet man in der Terminsleiste oder Auskunft unter 0201 5147472.
Carsten Dams, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht