2014 sinkt die Sonderumlage für die Netznutzung
Die Sonderumlage für Netznutzung ist eine zusätzliche Sonderabgabe. Diese wurde im Jahr 2011 auf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) eingeführt.
Mit ihr zahlen alle privaten Verbraucher und kleineren Unternehmen die Zeche dafür, damit Unternehmen mit hohem Stromverbrauch subventioniert werden können. Denn solche Unternehmen können sich bisher auf Antrag vom Netznutzungsentgelt generell befreien lassen. Und hierbei herrscht rege Nachfrage, aber dazu später mehr.