Strompreissteigerung um bis zu 7% für 2014 erwartet

StrompreissteigerungStrompreissteigerung – All die Jahre wieder…

Anscheinend ist das mittlerweile der Normalzustand. All die Jahre wieder erwarten uns im Herbst die Prognosen zu den zu erwartenden Strompreissteigerungen des kommenden Jahres.

Auch dieses Jahr kann es einem mal wieder in die Magengrube fahren, wenn man die Zahlen vernimmt. Insbesondere alle Einkommensschwachen treffen diese Mehrbelastungen so richtig hart. Und nicht immer kann ein Stromanbieterwechsel das ausgleichen. Insbesondere nicht bei den Haushalten, die auf Nachtspeicherstrom angewiesen sind. Hier bieten meist nur die Grundversorger Tarife an.

Strompreissteigerung – Was erwartet uns tatsächlich?

Hierzu hat das Internetvergleichsportal Verivox eine relativ realistische Einschätzung getroffen, die wir der Einfachheit halber zitieren wollen, denn sie enthält alle relevanten Informationen:

Heidelberg – Die Strompreise setzen ihren mittlerweile vierzehnjährigen Aufwärtstrend fort. Laut einer Meldung der Deutschen Presseagentur wird die EEG-Umlage im kommenden Jahr von 5,28 Cent pro Kilowattstunde auf 6,3 Cent/kWh ansteigen. Für das Jahr 2014 rechnet Verivox mit einer Strompreissteigerung von rund 7 Prozent. Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh muss rund 79 Euro mehr bezahlen.

EEG-Umlage und Netzentgelte steigen

„Neben der Erhöhung der EEG-Umlage gehen wir auch von einer Steigerung der regional unterschiedlichen Netznutzungsentgelte um durchschnittlich 10 Prozent im kommenden Jahr aus“, sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox.

Derzeit weist der Verivox-Verbraucherpreisindex Strom einen durchschnittlichen Preis von 27,75 Cent pro Kilowattstunde aus. Bei einem Verbrauch von 4.000 kWh pro Jahr entspricht dies Kosten von 1.110 Euro. Ab 2014 wird der durchschnittliche kWh-Preis voraussichtlich auf 29,73 Cent steigen, was bei gleicher Abnahmemenge jährliche Gesamtkosten von 1.189 Euro bedeutet.

Preisunterschiede zwischen Stromversorgern nutzen

„Diese Erhöhungen betreffen alle Stromanbieter“, erklärt Lengerke. „Private Verbraucher und Gewerbekunden können trotz der kommenden Preissteigerungen sparen, wenn sie die Preisunterschiede zwischen den unterschiedlichen Stromversorgern nutzen und den Anbieter wechseln.“

Wer sich noch nie um einen günstigeren Stromanbieter gekümmert hat, kann bei einem Verbrauch von 4.000 kWh rund 400 Euro pro Jahr einsparen. „Der Wechsel funktioniert einfach und schnell. Der neue Anbieter kümmert sich um die Abmeldung beim bisherigen Stromlieferanten, die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert“, so Lengerke.

Mehrwertsteuer ist ein zusätzlicher Preistreiber

Die Erhöhung von EEG-Umlage und Netznutzungsentgelten fällt auch deshalb stark ins Gewicht, da sie sich auf den Netto-Preis auswirkt, auf den noch die Mehrwertsteuer von 19 Prozent aufgeschlagen wird. Würde Elektrizität als lebensnotwendiges Gut unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent fallen, könnten die Verbraucher an dieser Stelle deutlich entlastet werden.

Doch dieser Vorschlag ist in der Politik nicht beliebt, denn die Mehrwertsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt wird. Stattdessen wird die Streichung der Stromsteuer gefordert, die größtenteils in die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge fließt. Kurz: Die Verbraucher werden dann einfach an anderer Stelle belastet.

Ein geringerer Anstieg der Strompreise wäre darüber hinaus möglich, wenn die Versorger sinkende Beschaffungspreise an die Verbraucher weitergeben. Da die Beschaffungsstrategien der Versorger allerdings sehr unterschiedlich sind, ist eine durchschnittliche Prognose nicht möglich.

Die Strompreissteigerung und SGB II- und SGB XII-Leistungsberechtigte

Wie wir schon in unserem Artikel Energiearmut – Wohin treibt sie uns noch? berichteten, erhöht sich der im Regelsatz enthaltene Anteil für Strom nur um 0,75 € monatlich.

Da der individuelle Stromverbrauch einfach zu unterschiedlich ist, beziehen wir uns auf die von Verivox genannten Zahl eines Durchschnittshaushaltes von 89 € zu erwartender Mehrbelastung für 2014. Dieser Zahl liegen 4.000 kWh zugrunde. Gehen wir nun mal davon aus, dass ein Single im Jahr 1.500 kWh verbraucht. Für ihn würde sich nach diesen Zahlen gemäß Dreisatz eine Mehrbelastung von 33,38 € durch die erwartete Strompreissteigerung im nächsten Jahr ergeben. Dem gegenüber steht die anteilige Jahressteigerung des Regelsatzes in Höhe von sage und schreibe 9 €. Somit verbleibt eine Differenz 24,38 €, die er wieder einmal selber bestreiten muss. Die Energiearmut lässt grüßen!

Zwei Euro im Monat hören sich erst einmal wenig ist, nur was ist mit der allgemeinen Preissteigerung? Wohin soll das alles noch führen?

Diese Frage wagen wir nicht zu beantworten.

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