Sonderumlage für Netznutzung sinkt 2014

Sonderumlage2014 sinkt die Sonderumlage für die Netznutzung

Die Sonderumlage für Netznutzung ist eine zusätzliche Sonderabgabe. Diese wurde im Jahr 2011 auf der Rechtsgrundlage des § 19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) eingeführt.

Mit ihr zahlen alle privaten Verbraucher und kleineren Unternehmen die Zeche dafür, damit Unternehmen mit hohem Stromverbrauch subventioniert werden können. Denn solche Unternehmen können sich bisher auf Antrag vom Netznutzungsentgelt generell befreien lassen. Und hierbei herrscht rege Nachfrage, aber dazu später mehr.

Die Sonderumlage für Netznutzung versteckt sich in jeder verbrauchten Kilowattstunde

Laut einer Pressemitteilung der vier deutschen Stromnetzbetreiber sinkt die Sonderumlage für Netznutzung im Gesamtdurchschnitt im kommenden Jahr auf 0,187 Cent je Kilowattstunde. Heuer waren es noch 0,329 Cent je Kilowattstunde.

Bisher zahlte ein durchschnittlicher Haushalt bei einem Verbrauch von 3.500 kWh im Jahr rund 11,50 € für die Sonderumlage für Netznutzung. Im kommenden Jahr dürften es dann rund 6,50 € jährlich sein.

Die Senkung der Sonderumlage ist keine Verbraucherfreundlichkeit

Die Senkung der Sonderumlage für Netznutzung erfolgt nicht aus Freundlichkeit der Netzbetreiber oder der letzten Bundesregierung. Es war zu einem eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, mit der die Netzentgeltbefreiung gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV für nichtig erklärt wurde. Zum anderen der Druck der Europäischen Kommission. Diese sah in der Sonderabgabe eine Wettbewerbsverzerrung.

Mehr Hintergrundinformationen zur Sonderumlage für Netznutzung

Das Portal Heise-Online berichtet sehr informativ zu diesem Thema. Daher verweisen wir Interessierte auf diesen Artikel, denn er enthält weitere Verlinkungen mit Hintergrundinformationen.

Befremdend ist die Tatsache, dass durch die Sonderumlage auch z.B. Autohäuser die Möglichkeit hatten, sich von den Netznutzungsentgelten befreien zu lassen. Ebenso auch Golfplätze. Da muss man sich fragen, mit welcher Argumentation so eine Befreiung zu rechtfertigen ist. Wir finden keine dafür.

Ein weiteres Beispiel aus unserer näheren Umgebung ist die Aldi-Zentrale in Mülheim. Alleine für sie wurden 17 Befreiungsgenehmigungen ausgestellt. Mehr Beispiele finden interessierte Leser in der Auflistung der befreiten Unternehmen.

Die Sonderumlage für Netznutzung – Eine verbraucherpolitische Ungeheuerlichkeit

Diese Umlage ist wieder ein typisches Beispiel dafür, wie sehr der deutsche Verbraucher von der Politik und Industrie vorgeführt wird. Und es ist absehbar, dass die Senkung der Sonderumlage entweder nicht durch die Stromanbieter an die Endverbraucher weitergeben oder durch die für das nächste Jahr zu erwartenden Strompreissteigerungen aufgefressen wird.

Tagged , , .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.