Eine Einzelfallentscheidung aus Rheinland-Pfalz zum Thema Umgangsrecht mit Kindern
Umgangsrecht mit Kindern in den USA durch Empfänger von Grundsicherungsleistungen (HARTZ IV)
Der Umfang der Übernahme von Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts eines Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II mit seinem in den USA lebenden Kind durch das zuständige Jobcenter bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.