Bundesagentur für Arbeit richtet Geheimdienst ein und tritt Datenschutz mit Füßen
Neue Dienstanweisung läutet die nächste Runde gegen Hartz IV-Betroffene ein.
Zum Paragraphen 6 des SGB II erließ die BfA jetzt eine 25seitige Dienstanweisung, in der Observationen (langfristige heimliche Überwachungen) ebenso ermöglicht werden wie die Übergabe der gesamten Datenbestände zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung an nichtöffentliche Stellen.