BMAS und der unfassbare Rechtsverstoß

BMASBMAS begeht einen in der deutschen Nachkriegsjustizgeschichte einmaligen Rechtsverstoß

Wie Harald Thomé von Verein Tacheles e.V. in Wuppertal aufmerksam macht, ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dabei, einen in der Nachkriegsgeschichte einmaligen Rechtsverstoß zu zementieren.

Hintergrund sind drei Urteile des Bundessozialgerichtes vom Juli 2014 AZ: B8 SO 14/13 R, B8 SO 12/13  R und B8 SO 31/12 R. Das BMAS untersagt per „Dekret“ den deutschen Sozialleistungsträgern die vorläufige Umsetzung dieser Urteile.

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Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung?

SelbsterkenntnisSelbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung!?

Selbsterkenntnis bei der BA. Wer hätte das gedacht? Nur leider kommt diese um Jahre zu spät! Und dann auch noch halbherzig.

Grund für diese Worte ist eine Pressemeldung der Nachrichtenagentur dpa-AFX, die heute durch diverse Internetnachrichtenportale geistert. Nach dieser sah sich BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt bemüßigt, anläßlich der ersten Dekade mit dem SGB II handwerkliche Fehler bei der Umsetzung der Reformen einzuräumen. Wie immer ist das aber keine Kritik an dem SGB II selber als staatliches Folterinstrument. Die Selbsterkenntnis des Herrn Alt reicht nur so weit, als dass er seine eigene Arbeitsleistung nicht diskreditieren möchte. Denn herrlich dabei ist der Zeitpunkt seiner Wortmeldung. Herr Alt ist seit Anfang 2015 im BA-Vorstand nicht mehr für Hartz IV zuständig. War es aber bis 2014.

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Einkommensarmut – Sie steigt und steigt!

EinkommensarmutEinkommensarmut in Deutschland – Ein Negativrekord

Die Einkommensarmut, Armut und soziale Ausgrenzung befanden sich laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes 2013 auf einem Allzeithoch.

Nach dieser sind 20,3% der deutschen Bevölkerung von Einkommensarmut, Armut und oder sozialer Ausgrenzung betroffen.

Mit anderen Worten, nunmehr liegt der offizielle und nicht zu widerlegende Beweis dafür vor, dass sich Deutschland de facto von der sozialen Marktwirtschaft verabschiedet hat.

Ronald Reagan (Reaganomics) lässt herzlich grüßen!

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Stromkosten bei SGB II-Leistungen

StromkostenStromkostenunterdeckung – Chronisch bei SGB II-Leistungen

Das Vergleichsportal check24.de hat heute eine neue Studie veröffentlicht, nach der die Unterdeckung im Bereich Stromkosten für SGB II-Leistungsberechtigte im Bundesdurchschnitt bei monatlich rund 10,– € liegt. Somit haben wir wieder einmal mehr einen schlagkräftigen Beweis dafür, wie sehr der sog. Gesetzgeber bei der Berechnung der Eckregelsätze die Leistungsberechtigten bewusst vorgeführt hat. Und trotz Ermahnung des Bundesverfassungsgerichtes nicht im Geringsten daran denkt, Abhilfe zu schaffen.

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LSG NRW und seine Selbstsicht über seine Arbeit

LSGLSG NRW nutzt 10 Jahre SGB II zur Selbstdarstellung

Anläßlich des zehnjährigen „Jubiläums“ der Einführung des SGB II kann das LSG NRW wohl der Versuchung nicht widerstehen; humorvoll mit mildtätiger Nachsicht betrachtet; Selbstbeweihräucherung zu betreiben.

Es sah sich genötigt, hierzu eine Presseerklärung herauszugeben, die eine Selbstdarstellung bietet, die absolut nichts mit der tatsächlich geübten prozessualen Realität zu tun.

Keinesfalls soll in Abrede gestellt werden, dass die einzelnen SozialrichterInnen in NRW eine abnorme Arbeitsbelastung haben und oftmals doch zu Gunsten von Leistungsberechtigten entscheiden. Weiterführend geht es ausschließlich um eine Stellungnahme zu den Aussagen des LSG in seiner Pressemitteilung.

Wer als Leistungsberechtigter nach dem SGB II über eine gesunde Portion Humor verfügt, bzw. meint, leidensfähig genug zu sein, kann dem Weiteren gerne folgen.

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CDU und der fortgesetzte Verfassungsbruch

CDUCDU nimmt Stellung zu DGB-Forderung

Wie manchem unserer Leser vielleicht aufgefallen ist, hat der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB) eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht, nach der der Eckregelsatz um bis zu 45,– € zu niedrig ausfällt. Hierzu hat die CDU nunmehr durch ihren „sozialpolitischen Sprecher“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stellung nehmen lassen. Wie zu erwarten war, verteidigt dieser den latenten Verfassungsbruch der CDU, deren verächtliche innere Haltung gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB II nur zu gut bekannt und berüchtigt ist. Die CDU hat ja die Vorliebe, aus Opfern Täter zu machen. Jeder Erwerbslose ist ihrer Meinung nach ja selber Schuld an seiner Erwerbslosigkeit.

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Desaster für Leistungsberechtigte – BGH-Urteil

DesasterDesaster für Leistungsberechtigte – Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs

Am heutigen Mittwoch, den 04. Februar hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem AZ VIII ZR 175/14 ein für SGB II-Leistungsberechtigte vernichtendes Urteil gefällt, das tatsächlich ein Desaster für den Sozialstaat ist. Denn durch dieses Urteil wird der staatlichen Willkür der Sozialleistungsträger (JobCenter) ein weiteres Tor geöffnet.

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