Keine Sippenhaft der Bedarfsgemeinschaft bei Sanktionen

SippenhaftDer gängigen Praxis, im Sanktionsfall die gesamte Bedarfsgemeinschaft in Sippenhaft zu nehmen, schiebt das Bundessozialgericht einen Riegel vor

Nachdem wir vor Kurzem über die drastisch gestiegene Anzahl der Sanktionen berichteten, möchten wir in diesem Zusammenhang auf ein kürzlich ergangenes BSG-Urteil, B 4 AS 67/12 R, vom 23. Mai 2013 hinweisen. Dieses Urteil schützt eine Bedarfsgemeinschaft vor Sippenhaft. Nehmen wir folgenden beispielhaften Fall an:

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