Der gängigen Praxis, im Sanktionsfall die gesamte Bedarfsgemeinschaft in Sippenhaft zu nehmen, schiebt das Bundessozialgericht einen Riegel vor
Nachdem wir vor Kurzem über die drastisch gestiegene Anzahl der Sanktionen berichteten, möchten wir in diesem Zusammenhang auf ein kürzlich ergangenes BSG-Urteil, B 4 AS 67/12 R, vom 23. Mai 2013 hinweisen. Dieses Urteil schützt eine Bedarfsgemeinschaft vor Sippenhaft. Nehmen wir folgenden beispielhaften Fall an: