Nebenkosten – Unpfändbarkeit von Betriebs- und Heizkostenrückzahlungen bei ALG II-Leistungen
In diesem Zusammenhang wollen wir auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes mit dem AZ IX ZR 310/12 vom 20. Juni 2013 aufmerksam machen.
Nach diesem Urteil sind Rückerstattungen von Betriebs- oder Heizkosten (also aus Nebenkostenabrechnungen) durch die JobCenter vor einer Pfändung geschützt, sofern sie im Folgemonat nach der Einreichung beim JobCenter den Leistungsbezug reduzieren.