Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt betreibt eine scheinheilige Hetze gegen SGB II-Leistungsberechtigte
Der scheidende Präsident des Arbeitgeberverbandes Dieter Hundt hat vielen SGB II-Leistungsberechtigten quasi als Abschiedsgeschenk ein Ei ins Nest gelegt. In einem Interview forderte er, Zuverdienste bis zu 200 € voll auf den Eckregelsatz anzurechnen. Das schlägt dem Fass den Boden aus und ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten.
Hetze durch Herrn Dieter Hundt
Dieser mediale Auftritt des Herrn Hundt trieft vor scheinheiliger Hetze. Laut der von ihm getroffenen Aussagen gehe die jetzige Zuverdienstregelung in die falsche Richtung. Sie würde falsche Anreize schaffen, um sich mit einem geringen Hinzuverdienst im SGB II-Leistungsbezug einzurichten. Zudem sei es richtig, dass die JobCenter verstärkt SGB II-Leistungsberechtigte mit einem Mini-Job darauf ansprechen, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen.
Deshalb schlägt er vor, jeden Hinzuverdienst bis zu 200 € voll auf den Eckregelsatz anzurechnen, damit SGB II-Leistungsberechtigte wieder vermehrt Vollzeitstellen suchen. Parallel dazu sollen vollzeitnahe Einkommen nach seinen Worten stärker freigestellt werden.
Insgesamt ist das mal wieder ein typischer medialer Auftritt, mit dem ohnehin genug geächtete SGB II-Leistungsberechtigte obendrein unterschwellig stigmatisiert werden. Kernaussage ist: Viele SGB II-Leistungsberechtigte sind zu faul zum Arbeiten!
Hetze und Scheinheiligkeit
Es ist doch der von ihm vertretene Verband, der seit Jahrzehnten dafür sorgt, dass es in unserem Land ein Heer moderner Lohnsklaven gibt. Nämlich Leiharbeiter und Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Außerdem die vielen Beschäftigten mit 450-Euro-Jobs, die den Mitgliedern seines Verbandes jede Menge Abhängige fast ohne Rechte bringen. Und dafür sorgen, dass die entsprechenden Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge ohne Ende sparen, also die Lohnnebenkosten senken. Gleiches gilt selbstredend auch für die vorher genannten Gruppen.
Die Absicht der Hetze ist offensichtlich
Diese mediale Hetze soll von den eigenen Fehlern seines Verbandes ablenken. Sie dient als Rechtfertigung dafür, dass seitens der Arbeitgeber nicht mehr Vollzeitstellen geschaffen werden. Denn würden die Arbeitgeber diese Vollzeitstellen mit einer gerechten Entlohnung schaffen, würden nicht so viele Menschen im SGB II-Leistungsbezug gefangen sein.
Zudem zielt diese Polemik in Richtung Mindestlohn und stilisiert ihn zum Schreckgespenst der Wirtschaft herauf.
Auch die Intention seiner Aussage, vollzeitnahe Einkommen stärker freizustellen ist offensichtlich. Zuerst einmal muss man sich darüber klar werden, was er damit meint. Unter vollzeitnahen Einkommen versteht er Midi-Jobs, also Job mit einem Verdienst zwischen 450 und 850 € und Teilzeitarbeitsverhältnisse. Diese beiden Beschäftigungsformen haben für Arbeitgeber den Vorteil, dass sie ihnen eine ordentliche Portion an Flexibilisierung bringen. Und durch den niedrigen Verdienst mit entsprechend geringen Lohnzusatzkosten belastet sind.
Dazu fallen unter diese Definition alle weiteren Aufstocker. Das sind diejenigen, die ihr eigenes, zu geringes Arbeitsentgelt durch zusätzliche Sozialleistungen aufstocken müssen. Hauptsächlich also Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Schlichtweg ist das nur eine Argumentation gegen einen gesetzlichen Mindestlohn, der den Niedriglohnsektor größtenteils hinwegfegen würden.
Diese Hetze verkennt die Lebensrealität vieler Leistungsberechtigter
Gerade ein 450-Euro-Job ist oftmals der monatliche Rettungsanker für SGB II-Leistungsberechtigte. Er sorgt dafür, dass sie sich nicht am 20ten eines Monats fragen müssen, warum am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist. Und selbst ein 450-Euro-Job sorgt dafür, dass man zumindest in geringerem Maße am Arbeitsleben teilnimmt. Dessen psychologische Bedeutung sollte man nicht Kleinreden. Auch wenn generell vieles gegen einen 450-Euro-Job spricht, so ist es jedoch nachvollziehbar, wenn SGB II-Leistungsberechtigte so einer Tätigkeit nachgehen.
Und viele SGB II-Leistungsberechtigte, die einer zusätzlichen geringfügigen Beschäftigung nachgehen wünschen sich nichts sehnlicher als eine Vollzeitstelle. Wie die meisten SGB II-Leistungsberechtigten übrigens auch.
Glatte Worte und einschmeichelnde Mienen sind selten gepaart mit Sittlichkeit. Konfuzius