Neue Eckregelsätze für Leistungsberechtigte nach SGB II

Neue Eckregelsätze für SBG II-Leistungsberechtigte sind, laut Kabinettsbeschluss, ab 2014 geplant

Gemäß dem Gesetz zur Regelbedarfsfortschreibung erhöhen sich die Eckregelsätze ab dem Kalenderjahr 2014, nach einem aktuellen Kabinettsbeschluss, wie folgt:

Alleinstehende / Alleinerziehende391,– € (+ 9 €)
Paare / Bedarfsgemeinschaften353,– € (+ 8 €)
Erwachsene im Haushalt anderer313,– € (+ 7 €) (nur im SGB XII)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren296,– € (+ 7 €)
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren261,– € (+ 6 €)
Kinder von 0 bis 6 Jahre229,– € (+ 5 €)

Entgegen der Publikation in vielen Medien gleicht die Erhöhung der Eckregelsätze nicht die tatsächlichen Mehrkosten der Leistungsbezieher durch die Preissteigerungen aus. Die Publikationen im Mainstream beziehen sich auf den sogenannten Statistischen Warenkorb. In dem sind viele Positionen enthalten, die sich SGB II-Leistungsbezieher gar nicht leisten können, bzw. von ihnen gar nicht gebraucht werden. Schon gar nicht entsprechen sie den täglichen Lebensbedingungen der Leistungsberechtigten. Tatsächlich anzusetzen ist die sogenannte gefühlte Inflation, also die Preissteigerungen bei den Grundnahrungsmitteln und den Dingen des täglichen Bedarfes. Und diese ist in der letzten Zeit überproportional angestiegen, so verteuerten sich z.B. Kartoffeln um 44 %. Ein weiterer Faktor sind die Preissteigerungen beim Strom.

Zudem ist die geplante Erhöhung der Eckregelsätze kein Geschenk der aktuellen Bundesregierung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung. Diese muß allerdings erst noch durch den Bundestag und anschließend durch den Bundesrat beschlossen werden. Das wird aber erst nach der Bundestagswahl am 22. September geschehen. Somit können ggf. noch Änderungen auftreten, je nach dem wie nach der Wahl die Mehrheitsverhältnisse sind.

Überprüfung der zusätzlichen Freibeträge beim P-Konto

Darüber hinaus möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß Inhaber von P-Konten (Pfändungsschutzkonten) wegen der anstehenden Erhöhung der Eckregelsätze ab 2014 überprüfen sollten, ob alle zusätzlichen Freibeträge für das Konto beantragt wurden. Dies betrifft vor allen Dingen Alleinerziehende und Familien mit Kindern.
Aktuell wurde zum 1. Juli diesen Jahres der Grund-Pfändungsfreibetrag auf 1.045,04 € (bisher: 1.028,89 €) pro Kalendermonat erhöht.

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Eine Antwort zu Neue Eckregelsätze für Leistungsberechtigte nach SGB II

  1. Peter Beucher sagt:

    Ab 2016 soll es ja fünf Euro mehr geben.
    Ein feiner Zug vom Hartz Regime, ist sicher ein Vorschlag der Arbeitgeber .
    Ein Hohn fuer alle Betroffenen.