Bund und BuT-Mittelrückforderung für 2012
Der Bund hat in der Frage der Rückforderung von nicht verbrauchten BuT-Mitteln für das Jahre 2012 vor dem BSG leider eine Niederlage erlitten. Der Bund wollte sich diese Mittel, die größtenteils in die kommunalen Haushalte zur Deckung finanzieller Defizite geflossen waren, anstatt für die eigentlich anspruchsberechtigten Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften verwendet zu werden, zurückholen.
Dagegen haben nun stellvertretend für die Kommunen, die dieses moralische Verbrechen begangen hatten, die Länder NRW, Niedersachsen und Brandenburg erfolgreich vor dem BSG gegen den Bund geklagt.