Bund erlebt Niederlage vor dem BSG

BundBund und BuT-Mittelrückforderung für 2012

Der Bund hat in der Frage der Rückforderung von nicht verbrauchten BuT-Mitteln für das Jahre 2012 vor dem BSG leider eine Niederlage erlitten. Der Bund wollte sich diese Mittel, die größtenteils in die kommunalen Haushalte zur Deckung finanzieller Defizite geflossen waren, anstatt für die eigentlich anspruchsberechtigten Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften verwendet zu werden, zurückholen.

Dagegen haben nun stellvertretend für die Kommunen, die dieses moralische Verbrechen begangen hatten, die Länder NRW, Niedersachsen und Brandenburg erfolgreich vor dem BSG gegen den Bund geklagt.

Der Bund und die Niederlage

Wir haben im ersten Absatz bewußt das Wort „leider“ für diese Niederlage des Bundes gewählt, denn eigentlich wäre es den Kommunen zu gönnen gewesen, das Verfahren gegen den Bund zu verlieren.

Vielleicht erinnern sich manche Leser an unsere Berichterstattung über den BuT-Skandal aus dem Jahr 2012 hier in Essen. Durch diese Niederlage des Bundes wird nun somit ein moralisches Verbrechen an Kindern nachträglich durch das BSG auch hier in Essen legitimiert und gerechtfertigt.

Wie war das mit dem Spruch: „Das Volumen eines bestimmten Agrarnachtschattengewächses ist indirekt proportional zum Intelligenzquotienten ihres Erzeugers!„? Genau das trifft nun auf die Vorgehensweise der Stadt Essen in dem BuT-Skandal des Jahres 2012 zu.

Wer die Übersetzung des Spruches nicht kennt, nun, wir haben die hochtrabende Version gewählt, denn im Jahr 2012 konnte niemand seitens der Stadt Essen wirklich abschätzen, ob man die zweckentfremdeten BuT-Mittel an den Bund zurückführen muss oder nicht. Es war ein rechtliches Vabanquespiel ohne entsprechende Kenntnisse der Materie. Daher nun durch die Blume die Auflösung unseres vorher genannten Spruches: „Der dümmste Bauer erntet die dicksten Kartoffeln!“.

Bund – Das Urteil

Da noch keine ausführliche Urteilsbegründung vorhanden ist, greifen wir auf die Pressemitteilung des BSG zurück:

Kassel, den 10. März 2015

Medieninformation Nr. 5/15

Unabänderliche Pauschalzahlung des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket 2013

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können seit 2011 nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft neben dem Regelbedarf beanspruchen. Die Kreise und kreisfreien Städte sowie die zugelassenen kommunalen Träger müssen dies umsetzen und finanzieren. Das Bundeskindergeldgesetz umfasst entsprechende Leistungen. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland entlastet die kommunalen Träger hierfür indirekt finanziell, indem sie sich in erhöhtem Umfang an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung beteiligt. Bis zum Jahr 2013 ist die Erhöhung der Beteiligungsquote mit 5,4 Prozentpunkten fest, anschließend erfolgt eine variable Anpassung mittels Rechtsverordnung.

In seiner Sitzung am 10. März 2015 hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts die beklagte Bundesrepublik in vollem Umfang verurteilt, den klagenden Ländern 69 832 461,74 Euro (Kläger zu 1), 13 936 949,63 Euro (Kläger zu 2) und 21 226 600,92 Euro (Kläger zu 3) zu zahlen. Die unstreitigen Zahlungsansprüche der Kläger gegen die Beklagte (auf Beteiligung an den Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung für 2014) erloschen nicht dadurch, dass die Beklagte mit vermeintlichen Erstattungsansprüchen aufrechnete. Sie hatte nämlich keinen Erstattungsanspruch. Die Beklagte zahlte den Ländern eine fixe Pauschale für das Bildungs- und Teilhabepaket im Jahre 2012, die nicht nachträglich wegen geringerer hierfür getätigter Aufwendungen zu korrigieren ist. Die gesetzliche Regelung sieht erst für die Leistungen ab 2013 nachträgliche Korrekturen vor. Der Senat konnte sich auch nicht von der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelungen überzeugen.

Az.:  B 1 AS 1/14 KL                    1. Land Nordrhein-Westfalen,
2. Land Brandenburg, 3. Land Niedersachsen
./. Bundesrepublik Deutschland

Bund und die Konsequenzen

Die Konsequenz für den Bund, eine Rückzahlung in Höhe von bundesweit (alle Länder) 284 Millionen Euro, ist aus dem Blickwinkel der geschädigten Kinder eine politische Farce ohnesgleichen. Alleine das Land NRW kann nun 69 832 461,74 Mio. € in seiner Kasse behalten. Und Essen in Konsequenz rund 7 Mio. €. Damit hat der Bund gegen seinen Willen kräftig zur Sanierung der kommunalen Haushalte beigetragen.

Es gibt nur etwas, das schlimmer ist als Ungerechtigkeit, und das ist Gerechtigkeit ohne Schwert. Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel.
Oscar Wilde (1854-1900), ir. Schriftsteller

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