Faszinierend und einmalig: Urteil zum Thema Telefonlisten
Das Verwaltungsgericht Gießen hat per 24. Februar 2014 ein Urteil mit dem AZ 4 K 2911/13.GI zu der Herausgabe von Telefonlisten durch das JobCenter Gießen gefällt, welches in mehreren Richtungen faszinierend und wegweisend ist.
Besonders bemerkenswert an diesem Urteil ist, dass erstmalig in der neueren Rechtsgeschichte ein ordentliches deutsches Gericht die verfassungskonforme Existenzberechtigung des JobCenters als deutsche Behörde anzweifelt.