Endlich! Versagung der Beratungshilfe ist verfassungswidrig

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, für Hartz4 Berechtigte ist von enormer Bedeutung. Er bestärkt die BG45 weiterhin darin, Unterschriften zu sammeln zur Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle für Hartz4-Berechtigte und SozialgeldbezieherInnen in Essen. Diese soll von der Stadt finanziert werden, wie in der letzten Sitzungsperiode des Rates der Stadt Essen schon beschlossen war aber nie verwirklicht wurde.

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Observation bei Hartz IV vom Tisch

Gemeinsame Pressemitteilung: Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de vom 04.06.2009

Observation bei Hartz IV durch Druck von Erwerbsloseninitiativen vom Tisch.

Bonn/Hannover Die beiden Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de begrüßen die Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit zukünftig auf die Observation von Hartz IV-Beziehern zu verzichten.

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Presseerklärung der BAG Hartz IV DIE LINKE

Bundesagentur für Arbeit richtet Geheimdienst ein und tritt Datenschutz mit Füßen

Neue Dienstanweisung läutet die nächste Runde gegen Hartz IV-Betroffene ein.

Zum Paragraphen 6 des SGB II erließ die BfA jetzt eine 25seitige Dienstanweisung, in der Observationen (langfristige heimliche Überwachungen) ebenso ermöglicht werden wie die Übergabe der gesamten Datenbestände zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung an nichtöffentliche Stellen.

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ARGE Essen reagiert nicht auf gerichtliche Verfügung

Die BG45 ist heute auf ein Geschehen aufmerksam gemacht worden, welches für uns Hartz4 Berechtigte schlichter Alltag ist, wenn unsere Belange das JobCenter bearbeiten muss.

Kurz zu dem Fall: Das JobCenter überweist Leistung unregelmäßig, es droht der Verlust des Arbeitsplatzes, weil über die vom JobCenter verursachte Mittellosigkeit das Fahrgeld nicht mehr aufgewendet werden kann. Im Laufe der rechtsanwaltlichen Intervention wird der einstweilige Rechtsschutz beim Sozialgericht Duisburg beantragt. Es tut sich nichts.

In einem Telefonat mit dem Gericht erklärt der Richter:

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