Ab August 2013 greift ein Gesetzentwurf, der Erleichterungen bei Bildung und Teilhabe verspricht
Die immer noch geringe Inanspruchnahme sowie der in Teilen enorme Verwaltungsaufwand des Pakets Bildung und Teilhabe (BuT) führte zu dem nun vorliegenden Gesetzentwurf. Dieser wurde am 21. Februar im Bundestag verabschiedet und der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 22. März zu. Damit können die Änderungen wie geplant am 1. August 2013 in Kraft treten.