Das neue Telekommunikationsgesetz hat am 3. Mai dieses Jahres seinen Segen durch den Bundesrat bekommen
Das vorab vom Bundestag beschlossene Telekommunikationsgesetz erleichtert es den Strafverfolgungsbehörden erheblich, auf die Bestandsdaten der Internet- und Handynutzer zuzugreifen. Laut § 3 Nr. 3 des Telekommunikationsgesetz gehören zu den Bestandsdaten die Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden. Das bedeutet konkret, das Name, Adresse, Geburtsdatum, Gerätenummer, Bankdaten usw. einer Person erfasst werden, die einer IP-Adresse oder Handynummer zuzuordnen ist.