Telekommunikationsgesetz erleichtert Zugriff auf Bestandsdaten
Das neue Telekommunikationsgesetz hat am 3. Mai dieses Jahres seinen Segen durch den Bundesrat bekommen Das vorab vom Bundestag beschlossene Telekommunikationsgesetz erleichtert es den Strafverfolgungsbehörden erheblich, auf die Bestandsdaten der Internet- und Handynutzer zuzugreifen. Laut § 3 Nr. 3 des Telekommunikationsgesetz gehören zu den Bestandsdaten die Daten eines Teilnehmers, die… Continue reading