Die Kfz-Versicherungen bitten zur Kasse

Sie haben eine schlechte Bonität? Dann werden Sie von den Kfz-Versicherungen zur Kasse gebeten.

Die Kfz-Versicherungen planen zum Jahreswechsel die Einführung spezieller Tarife für Versicherte mit schlechter Bonität. Durch jahrelange repräsentative Auswertungen vieler deutscher Versicherungen sei belegbar, das eine Wechselbeziehung zwischen schlechter Bonität und der Höhe der Schadenaufwänden eines Kunden besteht.

Also: Mensch mit schlechter Zahlungsmoral = Hohe Versicherungsleistungen für die Kfz-Versicherungen

Das lassen wir mal so im Raum stehen. Die Kfz-Versicherungen leiten daraus ein ganzes Paket von Gegenmaßnahmen ab. Beispielsweise zahlen die so eingestuften Kunden höhere Versicherungsbeiträge. Dafür erhalten sie aber nur eine Grundabsicherung. Höhere Risiken werden nicht übernommen. Außerdem kann Vorauskasse verlangt werden. Erst nach Eingang des Versicherungsbeitrags greift der Versicherungsschutz.

Wo liegt nun die Verbindung zu Hartz IV? Nun Bezieher von Hartz IV haben nicht unbedingt immer die beste Bonität. Wie diese im Einzelfall zustande gekommen ist, ist den Versicherungen herzlich egal. Angesichts der damit steigenden Unterhaltskosten für ein Fahrzeug, dürfte die Finanzierung des selben sich für viele Hartz4-Bezieher schwierig erweisen. Somit verliert man u.U. ein Stück Mobilität. Solange man in einer Großstadt lebt, mag das noch verschmerzbar sein. Lebt man aber auf dem Land, sieht die Geschichte etwas anders aus. Der Wegfall des eigenen Fahrzeugs kann einen dort sehr in seiner Beweglichkeit einschränken. Mal eben zum nächsten Bewerbungsgespräch zu fahren, kann dann schnell zu einem Problem werden. Öffentliche Verkehrsmittel? Mit etwas Glück fährt zweimal am Tag ein Bus in den nächst größten Ort. Ein Taxi nehmen? Ein sehr kostspieliges Vergnügen. Das Geld dafür, muss man erst mal übrig haben. Ach ja, das Geld kann man vom JobCenter erstattet bekommen. Eben, kann! Und vor allem, man muss nachweisen, das man es vorher bezahlt hat. Da kann sich dann schnell die Katze in den eigenen Schwanz beißen. Es gibt aber eine Alternative. Ich kann von meinen zukünftigen Arbeitgeber verlangen (§§ 669 und 670 BGB), das er bzgl. der Fahrkosten in Vorleistung tritt. Das anschließende Bewerbungsgespräch möchte ich dann mal erleben.

So verständlich es ist, das sich die Versicherungen gern absichern möchten (wie wäre es mit einer Versicherung?), so schaffen die oben erwähnten Maßnahmen gerade für die Menschen weitere Probleme, denen das Wasser ohnehin schon bis zum Hals steht. So gesehen käme zu den Diskriminierungen, denen wir Hartz4-Bezieher ausgesetzt sind, eine weitere hinzu.

Wer sich über das Thema näher informieren möchte, findet in diesem Artikel einen guten Einstieg: Kfz-Versicherung: Sondertarife für Autofahrer mit Geldproblemen geplant

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