Heizung – Kurioses Urteil des SG Stuttgart

HeizungHeizung – Ein kurioses Urteil des SG Stuttgart

Wohnung ohne Heizung? Eigentlich in den heutigen Zeiten fast gar nicht mehr vorstellbar. Dennoch musste sich das SG Stuttgart tatsächlich mit so einer Konstellation befassen. Und fällte dazu bereits im vergangenen Jahr ein bisher in der breiten Öffentlichkeit nicht wahrgenommenes Urteil. Da es aber in seiner Fallkonstruktion durchaus als wegweisend zu betrachten ist, wollen wir es unseren Lesern nicht vorenthalten.

Zu beurteilen war die Frage, ob in einer Wohnung, die nachweislich ohne Heizung vermietet worden war, die Anschaffung von Gasheizöfen als Ersatz für eine defekte, durch Ablöse vom Vormieter übernommene Nachtspeicherheizung anerkannte Kosten der Unterkunft darstellen. Das SG Stuttgart kam im verhandelten Fall zu dem Ergebnis, dass das zu bejahen sei.

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Heizkostennachforderung – Urteil des SG Kiel

HeizkostennachforderungHeizkostennachforderung – Urteil des SG Kiel dazu

Die Sozialberatung Kiel weist auf ein Urteil des SG Kiel zum Thema Heizkostennachforderung und deren Übernahme durch das JobCenter hin, das wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen.

Nach diesem Urteil muss das JobCenter eine Heizkostennachforderung auch dann übernehmen, wenn diese auf einer Verbrauchsschätzung beruht. Allerdings ist dabei die Voraussetzung, dass die angefallenen Kosten einem zivilrechtlich unbestrittenen Anspruch entstammen sind und „angemessen“ sind. An dieser Stelle der Hinweis, dass es sich bei der „Angemessenheit“ zwar um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff handelt, dieser jedoch gemäß der ständigen Rechtssprechung voll der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Dieses Urteil hebt das wieder einmal hervor.

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Duisburg – erste statistische SG-Zahlen sickern durch

DuisburgDuisburg – Das Sozialgericht gibt erste Zahlen für 2014 bekannt

Das Sozialgericht in Duisburg hat erste statistische Zahlen für 2014 an die Presse herausgegeben. Leider dazu aber bisher immer noch keine eigene Presseerklärung veröffentlicht. Da Essen zum Sozialgerichtsbezirk Duisburg gehört, sind diese Zahlen aber für unsere Leser besonders interessant. Deshalb wollen wir auf einen Artikel der WAZ zurückgreifen.

Hinter dieser Veröffentlichungsstrategie steckt anscheinend Taktik. Denn noch im letzten Jahr hatte das Sozialgericht Duisburg bereits etwa zur gleichen Zeit als eigene Pressemitteilung die Zahlen auf seiner Homepage bekannt gegeben. Erklärbar ist das vermutlich durch die drastische Zunahme der Klageverfahren im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) um 10% gegenüber dem Vorjahr 2013. Hier musste wohl eine mediale Stellungnahme des Sozialgerichtes Duisburg her, die die Öffentlichkeit unterschwellig beeinflussen soll. Denn so hatte man am Sozialgericht Duisburg ja die Möglichkeit, auf die hohe Zahl der abgewiesenen Klagen hinzuweisen.

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Unfallversicherungsschutz – Urteil SG Konstanz

UnfallversicherungsschutzUnfallversicherungsschutz bei Unfall nach von BA verordnetem Bewerbungsgespräch

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch bei einem Verkehrsunfall nach einem von der BA „verordneten“ Vorstellungsgespräch.

Zu diesem Schluß kam das SG Konstanz bereits im Dezember des vergangenen Jahres. Laut Pressemitteilung vom 18.12.2014 war es zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Über den Fortgang des Verfahrens beim LSG Baden-Württemberg stehen uns leider keinerlei Informationen zur Verfügung. Dennoch ist das Urteil unserer Auffassung nach als richtungsweisend einzustufen, da es in Übertragungsdeutung auch für SGB II-Leistungsberechtigte als Argumentationshilfe anwendbar sein dürfte.

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Heilbronn – SG kippt MOG der Stadt

HeilbronnHeilbronn – Das SG Heilbronn kippt MOG der Stadt

Heilbronn ist sicherlich nicht Essen. Hätte in diesem Fall aber auch so heißen können. Denn die Ignoranz des dortigen JobCenters, respektive der Stadtverwaltung in diesem KdU-Verfahren vor dem SG Heilbronn entspricht genau der des JobCenters Essen. Auch die „Entstehungsgeschichte“ des Schlüssigen Konzepts der Stadt Heilbronn ist genauso dubios wie die der Stadt Essen. Es zeigen sich eindeutige Parallelen in der schlampigen Erstellung des Schlüssigen Konzept auf. Besonders interessant ist aber die Tatsache, dass ausgerechnet das SG Heilbronn, dass nun wirklich nicht für seine leistungsberechtigtenfreudige Rechtssprechung (wir berichteten) bekannt ist, der Stadt, bzw. dem JobCenter mit ungewöhnlich deutlichen Worten die Mietobergrenze (MOG) für Alleinstehende verworfen hat.

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Eingliederungsvereinbarung – Wegweisender Beschluss

EingliederungsvereinbarungEingliederungsvereinbarung – wegweisender Beschluss

Bereits im vergangenen Jahr hat das SG Stuttgart einen wegweisenden Beschluss zum Thema den die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt gefasst, der auch in den einschlägigen Rechtsportalen bisher kaum Eingang gefunden hat.

Eigentlich unverständlich, denn dieser Beschluss stellt eine deutliche Präzisierung des BSG-Urteils B 14 AS 195/11 R vom 14.02.13 (wir berichteten) dar. Und gibt Auskunft darüber, wie es auszulegen sein kann. Auch ist er ein Indiz dafür, dass die Sozialgerichte anfangen, dass das weiter oben angeführte BSG-Urteil anzuerkennen.

Es handelt sich zwar um einen erstinstanzlichen Beschluss, der lediglich als Argumentationshilfe in anderen Verfahren anzusehen ist. Dennoch enthält er eine grundsätzliche Feststellung, die wir für wichtig erachten. Wir haben sie entsprechend hervorgehoben im folgenden Text markiert.

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Mietobergrenzen – möglicherweise verfassungswidrig?

MietobergrenzenMietobergrenzen nach dem SGB II möglicherweise verfassungswidrig?

Die Mietobergrenzen nach dem SGB II sind nachwievor eine nicht endgültig geklärte Rechtsfrage. Und werden teilweise sehr kontrovers diskutiert. Nunmehr besteht aber die Möglichkeit, in dieser Frage Klarheit zu bekommen. Denn das SG Mainz hat ein Verfahren zu den Mietobergrenzen ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorlegt, ob der § 22 Abs. 1 Satz 1 2.HS SGB II („soweit diese angemessen sind“) mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Dieser Vorlagebeschluss des SG Mainz ist jetzt veröffentlicht worden. Die Sozietät Sozialrecht in Freiburg, RAe Christian L. Fritz und Kollegen, die dieses Verfahren betreibt, hat uns dankenswerterweise gestattet, ihren Bericht dazu unverändert zu übernehmen.

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