Sozialgericht rügt Jobcenter wegen Verletzung der Beratungspflicht

In einer Kostenentscheidung vom 2.8.13 hat das Sozialgericht Duisburg entschieden, dass es gegen die Beratungspflicht einer Behörde gem. § 14 SGB I verstößt, wenn die Leistungsberechtigten keine Gesprächstermine bei einem Sachbearbeiter erhalten. Im entschiedenen Fall hatte der „Kunde“ dringend zur Klärung einer Nebenkostenabrechnung des Vermieters einen Gesprächstermin gewünscht, nachdem das Jobcenter Essen von ihm über 400 Euro erstattet haben wollte. Das Jobcenter teilte nur mit, dass ein neues „Kundensteuerungskonzept“ keine Gesprächstermine mit Mitarbeitern zulasse. Dieses Konzept der Gesprächsverweigerung ist nun für rechtswidrig erklärt worden.

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Hartz4 vor den Sozialgerichten

An den Sozialgerichten, in NRW, stapeln sich weiterhin die Hartz IV-Fälle

Regionale Medien in Nordrhein-Westfalen berichten aktuell, dass in diesem Bundesland acht Sozialgerichte im vergangenen Jahr 84.502 Streitverfahren zu behandeln hatten. Davon sei es in jedem dritten Fall um Hartz IV gegangen. Bei den diesbezüglichen Berufungsverfahren beim zuständigen Landessozialgericht in Essen habe sich die Zahl der Verfahren im Berichtszeitraum sogar noch um 1,84% auf 7.263 erhöht. Der Prozentsatz der erfolgreichen Hartz IV-Klagen wird mit 43% angegeben. (Quelle für alle Daten: NRZ, 02.02.2013) Weiterlesen

Brutto-Kaltmiete muss angemessen sein

Laut dem Sozialgericht Duisburg ist die Summe von Grundmiete und Nebenkosten (Brutto-Kaltmiete) entscheidend

In dem Urteil vom 06.04.11 (S 41 AS 3047/10) hat das Sozialgericht Duisburg für die Stadt Essen einen anderen Berechnungsmodus für die Bedarfe der Unterkunft angewendet, als dieses vom Jobcenter selbst seit 2005 geschieht. Während das Jobcenter nur die Netto-Kaltmiete oder auch Grundmiete genannt auf ihre Angemessenheit kontrolliert, ist nach dem SG-Urteil die Summe von Grundmiete und Nebenkosten entscheidend.

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Notwendiger Umzug in teurere Wohnung zulässig

Urteil zu Hartz IV: Notwendiger Umzug in teurere Wohnung auch ohne behördliche Genehmigung zulässig

Das Sozialgericht Dortmund hat die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitssuchender in Bochum (ARGE) zur Gewährung höherer Kosten der Unterkunft nach einem notwendigen Umzug ohne vorherige Zustimmung der Behörde verurteilt. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass entgegenstehende Richtlinien der Stadt Bochum nicht rechtsverbindlich sind.

Zu Grunde lag ein Fall zu den Kosten der Unterkunft einer Bochumer Hartz IV-Bezieherin und ihrer 6-jährigen Tochter. Die Klägerinnen zogen in eine neue, teurere Wohnung um, weil in der alten Wohnung Schimmel aufgetreten war. Die ARGE wollte weiterhin nur die niedrigere Miete in der alten Wohnung übernehmen. Denn nach den Richtlinien der Stadt Bochum könnten höhere Unterkunftskosten nur nach vorheriger Zustimmung der Grundsicherungsbehörde zum Umzug getragen werden. Weiterlesen

Einfache und zweckmäßige Durchführung?

§ 9 SGB X: Das Verwaltungsverfahren ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen

Hinsichtlich der Forderung „Einfache und zweckmäßige Durchführung“ sieht die Realität oft anders aus. Ein besonders anschauliches Beispiel, wie dieser Grundsatz der Beschleunigung durch das Essener JobCenter missachtet wird, bietet der folgende Fall:

Anfang März 2009 beantragt die Alleinerziehende Mutter die Übernahme von Heizkostennachzahlungen bei dem JobCenter in Höhe von 113 Euro. Diese wird Ende März zum Teil übernommen, der Großteil wird abgelehnt. Gegen diese Entscheidung reicht Sie durch ihren Anwalt Widerspruch ein. Es ist der 07. April 2009. Wie lange würde nun eine Verwaltung brauchen, diesen Widerspruch mit einem überschaubaren Sachverhalt zügig und zweckmäßig zu bearbeiten? Zwei Tage, zwei Wochen? Weiterlesen