Erbschaft im SGB II-Leistungsbezug – Urteil des BSG
Das eine Erbschaft nicht immer unbedingt als anzurechnendes Einkommen nach § 11 SG II anzusehen ist, hat das BSG in einem interessanten Fall dargelegt.
Eine Leistungsberechtigte hatte gem. testamentarischer Verfügung keinen Zugriff auf die Erbschaft, sondern lediglich auf die Zinserträge aus der Erbschaftssumme. Die Vorinstanzen waren jeweils zu dem Urteil gekommen, dass der gesamte Geldwert der Erbschaft als Einkommen zu sehen sei. Dies hat das BSG nunmehr verneint und den Fall zwecks weiterer Klärungen an das LSG zurückverwiesen.