Duisburg – erste statistische SG-Zahlen sickern durch

DuisburgDuisburg – Das Sozialgericht gibt erste Zahlen für 2014 bekannt

Das Sozialgericht in Duisburg hat erste statistische Zahlen für 2014 an die Presse herausgegeben. Leider dazu aber bisher immer noch keine eigene Presseerklärung veröffentlicht. Da Essen zum Sozialgerichtsbezirk Duisburg gehört, sind diese Zahlen aber für unsere Leser besonders interessant. Deshalb wollen wir auf einen Artikel der WAZ zurückgreifen.

Hinter dieser Veröffentlichungsstrategie steckt anscheinend Taktik. Denn noch im letzten Jahr hatte das Sozialgericht Duisburg bereits etwa zur gleichen Zeit als eigene Pressemitteilung die Zahlen auf seiner Homepage bekannt gegeben. Erklärbar ist das vermutlich durch die drastische Zunahme der Klageverfahren im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) um 10% gegenüber dem Vorjahr 2013. Hier musste wohl eine mediale Stellungnahme des Sozialgerichtes Duisburg her, die die Öffentlichkeit unterschwellig beeinflussen soll. Denn so hatte man am Sozialgericht Duisburg ja die Möglichkeit, auf die hohe Zahl der abgewiesenen Klagen hinzuweisen.

Duisburg – Das SG und der mediale Auftritt

Hier nun der Artikel der WAZ zu den Zahlen des SG Duisburg:

Auch zehn Jahre nach der Einführung von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) ist das Duisburger Sozialgericht noch erheblich mit Klagen zum Thema Grundsicherung beschäftigt: So gingen im vergangenen Jahr gleich 5219 neue Verfahren zu Hartz IV ein – das waren rund zehn Prozent mehr als noch 2013. Somit entfielen rund 43 Prozent aller 12 325 Verfahrenseingänge (minus 7,9 Prozent) beim Sozialgericht auf Streitigkeiten bei Hartz IV.

Das Gericht, das für Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen und für die Kreise Wesel und Kleve zuständig ist, befasst sich mit allen Angelegenheiten der Sozialgesetzgebung. Dazu zählen etwa Streitfälle zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung, zu Eltern- und Erziehungsgeld sowie zu Leistungen für Asylbewerber. Und eben auch zu Hartz IV.

Für viele „die letzte Chance“, ihr Einkommen zu sichern

Dass dabei die Streitzahlen so gestiegen sind, erklärt Sozialgerichtspräsident Ulrich Scheer wie folgt: „Die Kläger sind trotz der wirtschaftlich positiven Entwicklung nicht am Aufschwung beteiligt.“ Dies spiegele den Umstand wider, dass immer mehr Menschen ein geringes oder gar kein Einkommen hätten. Das Verfahren vor dem Sozialgericht biete so für viele „die letzte Chance“, ihr Einkommen zu sichern oder zumindest leicht zu verbessern.

Laut Scheer arbeiten die Richter am Duisburger Sozialgericht auch besonders gut: „2014 konnte jeder Richter und jede Richterin in Vollzeit hier durchschnittlich 408 Verfahren zum Abschluss bringen. Das ist die höchste Erledigungsquote in ganz NRW“, erläutert der Gerichtspräsident. Dies ist nicht der einzige landesweite Spitzenwert: Auch bei der Verfahrensdauer für Hartz-IV-Streitverfahren im „einstweiligen Rechtsschutz“ – also Fälle mit besonderer Eilbedürftigkeit, die 2014 um gleich 17 Prozent zugenommen haben – liegen die Duisburger ganz vorn: Die Verfahren seien im Schnitt nach „fünf bis sechs Wochen“ abgeschlossen.

40 Prozent der Verfahren endeten mit einem Erfolg

Nicht an vorderster Stelle steht dagegen die Zahl der Klagen, die erfolgreich waren. Was aber ein gutes Zeichen ist, wie Scheer ausführt. „Rund 40 Prozent der Verfahren endeten mit einem vollen oder teilweisen Erfolg der Kläger. Das ist in etwa Landesdurchschnitt, es zeigt aber auch, dass die Verwaltung gut gearbeitet hat und wir ihre Entscheidungen am Sozialgericht nicht revidieren mussten.“

Als positiv wertet Scheer auch den Umstand, dass die Duisburger Richter trotz hoher Arbeitsbelastung es 2014 sogar geschafft hätten, die Zahl der noch anhängigen Verfahren um 589 (4,6 Prozent) zu verringern. Zudem entwickele sich der „elektronische Rechtsverkehr“ ordentlich: Das Sozialgericht sei dabei auf einem guten Weg, die Möglichkeiten zu schaffen, dass Anwälte und Versicherungsträger bis 2020 komplett elektronisch mit dem Gericht kommunizieren könnten.

Christopher Shepherd

Duisburg – unser Kommentar

Die drastische Zunahme der Klageverfahren am SG Duisburg um 10% gegenüber dem Vorjahr spricht Bände. Und zwar unendlich viele voller menschlicher Schicksale.

Und zeigt genau auf, wie schlampig und rechtswidrig die JobCenter im Bezirk des SG Duisburg nachwievor arbeiten und vorgehen. Denn gerade SGB II-Leistungsberechtigte gelten im Allgemeinen nicht als klagewütig. Bundesweit „wehren“ sich nach seriösen Schätzungen nicht einmal 5% aller Leistungsberechtigten. Auch unsere Erfahrungen zeigen, dass viele eher davor abschrecken, vor Gericht zu ziehen. Die Allermeisten sehen das als Ultima Ratio, also als letzten Schritt an. Wenn nun insbesondere die Zahl der sog. Eilverfahren so deutlich um 17% gestiegen ist, kann das nur bedeuten, dass Leistungsberechtigte keine andere Wahl mehr hatten, als das Sozialgericht Duisburg anzurufen. Woher das wohl kommen mag? Denn im letzten Jahr klang das seitens des SG Duisburg noch ganz anders (siehe hinterlegte PDF):

Zu beobachten ist, dass die Zahl der Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz – vornehmlich in Verfahren nach dem SGB II („Hartz IV“) – zurückgegangen sind. (Anmerk. Redaktion: -10,3%) ……………

Auch wenn die Eingänge im Bereich der Grundsicherung („Hartz IV“) gegenüber dem Vorjahr um ca. 7 % gesunken sind, lag hier nach wie vor ein Schwerpunkt der Arbeit des Sozialgerichts.

Aus diesem Blickwinkel erscheint die hohe Zahl der abgewiesenen Klagen im Jahr 2014 von rund 60% als fragwürdig. Und ist aller Wahrscheinlichkeit nach nicht damit zu begründen, dass die „Verwaltungen gut gearbeitet hätten„, sondern eher mit einer veränderten Einstellung der Richter/innen am SG Duisburg. Auch das SG Duisburg beteiligt sich am bundesweiten Trend, die Leistungsberechtigten wann immer möglich auflaufen zu lassen, bzw. abzuweisen. Nur leider wird das niemand jemals öffentlich zugeben. Wir haben da aber ganz andere Erfahrungen.

Lache nie über die Dummheit der anderen. Sie ist deine Chance.

Winston Churchill

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