Verdeckte Armut in Deutschland – Ein brisantes Thema

Mehr als jeder Dritte verzichtet auf aufstockende Leistungen nach dem SGB II. Die sogenannte Verdeckte Armut ist ein Kennzeichen der Agenda 2010.

Die Verdeckte Armut ist längst kein Einzelfall mehr. Zwischen 3,1 und 4,9 Millionen Menschen in Deutschland sind von ihr betroffen. Das sind Menschen, die keine aufstockenden Leistungen nach dem SGB II beantragen. Und das, obwohl sie wegen zu geringem Einkommen oder Vermögen einen Rechtsanspruch darauf hätten. Dies ist eine direkte Auswirkung der Agenda 2010 mit dem durch sie entstandenen Niedriglohnsektor.

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Kinderarmut in Deutschland ist so hoch wie nie

Ein neuer Schock zum Thema Kinderarmut durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Anzahl der Kinder unter 15 Jahren, die in Haushalten leben, die auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, betrug im Jahr 2012 über 1,62 Millionen. Das geht aus übereinstimmenden Presseberichten hervor, die sich auf eine neue Broschüre der Bundesagentur für Arbeit berufen.

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Künftig dank neuem Mietrecht mehr Zwangsräumungen zu erwarten

Das neue Mietrecht bedroht alle Einkommensschwachen mit der Gefahr, obdachlos zu werden

In Zusammenhang mit den beiden von uns veröffentlichten Artikeln zu den Todesfällen nach den Zwangsräumungen in Berlin und hier in Essen wollen wir noch auf etwas hinweisen, was dabei von eminenter Bedeutung ist. Zum 1. Mai dieses Jahres wurde, von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, das Mietrecht geändert.

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Soziale Kälte in Oststadt

In Essen ist der VAMV eine Institution geworden, die unter den Hilfsangeboten im sozialen Bereich nicht mehr wegzudenken ist

Im nachfolgenden Artikel stellt sich der Verein mit seiner unerlässlichen Arbeit vor. Die Fortführung der Beratung und Angebote für Alleinerziehende ist allerdings gefährdet, weil die Stadt Essen den jährlichen Zuschuss gestrichen hat. Weiterlesen

Wer möchte sich das „Unsozialticket“ besorgen?

Ticket 1000 im Abo für € 29,90 Preisstufe A2, nur gültig im Essener Stadtgebiet ab dem 1.November 2011. Hartz4-Berechtigte wenden sich an das zuständige JobCenter, weil es einen Berechtigungsausweis geben muss. Mit dem Personalausweis und der BG-Nummer sollte es klappen mit dem Berechtigungsausweis. Damit geht es dann zum Kundencenter der EVAG oder zum Ticket-Automaten. Weiterlesen

Die Würde des Menschen ist unantastbar

In Verbindung mit Artikel 1, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, und Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes hat das Bundessozialgericht eine „atypische Bedarfslage“ anerkannt. Diese ist im SGB II nicht vorgesehen (BSG Az.: B 14 AS 13/10 R). Ein an HIV erkranktem Mann im Hartz4-Bezug ist ein Mehrbedarf zugestanden worden, hier ging es um erhöhte Kosten der Hygiene. Ist „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ nach § 73 SGB XII anerkannt worden, greift § 21, Absatz 6 im SGB II.

Geht doch…

Sonderbedarf auch für Altfälle anwendbar

Entscheidung des BVerfG zum Sonderbedarf ist auch für Altfälle anwendbar

Im Termin vom 18.02.10 hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) der Revision einer Klägerin stattgegeben, die für die Jahre 2005 und 2006 einen Mehrbedarf wegen einer erheblichen Gehbehinderung begehrt. Anspruchsgrundlage hierfür ist die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.10. Zugleich hat das BSG damit entschieden, dass „in einem laufenden und noch nicht abgeschlossenen Verfahren“ auch für die Zeit vor dem 09.02.10 ein solcher Sonderbedarf besteht. Ich rate daher dringend davon ab, voreilig Überprüfungsanträge oder nachfolgende Widerspruchs- und Klageverfahren für erledigt zu erklären.

Vielmehr muss nun in bereits laufenden Verfahren geprüft werden, ob auch in der Vergangenheit ein atypischer, laufender Bedarf bestanden hat, der unabweisbar war. Mit einem Nebensatz hat der Senatsvorsitzende ergänzt, dass die Gerichte sich bei der Festsetzung der Sonderbedarfe selbstverständlich nicht an „irgendwelche Listen“ zu halten hätten und damit offensichtlich auf den aktuellen Versuch der Bundesagentur für Arbeit reagiert, mit einer Miniliste die Betroffenen um die Früchte des Urteils vom 09.02.10 zu bringen.

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