Wechsel der örtlichen Zuständigkeit – Umzug

WechselWechsel der örtlichen Zuständigkeit

Häufig gibt es beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit durch Umzug für SGB II-Leistungsberechtigte Probleme mit den involvierten JobCentern. Es gibt da so einiges abzustimmen und zu klären, was immer wieder zu Missverständnissen und Irritationen, ob gewollt oder nicht, führt.

Im Zusammenhang damit wollen wir als Hilfestellung und Argumentationshilfe auf einen Beschluss des SG Freiburg hinweisen, der zwar schon etwas älter ist, dennoch aber wichtige Grundaussagen enthält, die anderenorts nicht mal so eben vom Tisch gewischt werden können. Er verdeutlicht nämlich die gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des „bisherigen“, bzw. ursprünglichen Trägers.

Zwar betraf dieser Beschluss zum Wechsel der örtlichen Zuständigkeit einen Fall aus dem Rechtskreis des SGB XII, da es aber mehr oder weniger gleichlautend zum SGB II ist, kann dieser Beschluss auch bei ähnlich gelagerten Fällen im Rechtskreis des SGB II vorgebracht werden.

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Leipzig – SG bestätigt neue MOG als rechtmäßig

LeipzigLeipziger Sozialgericht bestätigt neue MOG der Stadt Leipzig

In Leipzig haben Leistungsberechtigte bei der „berüchtigten“ Frage der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) einen herben Rückschlag erlitten. Denn in zwei ER-Verfahren hat das Sozialgericht Leipzig die zum 01. Januar 2015 eingeführten neuen Mietobergrenzen für Alleinstehende der Stadt Leipzig als rechtmäßig bestätigt.

Und das unter Bezugnahme auf eine vom Sächsischen LSG entwickelte Rechtsauslegung, die höflich formuliert, abenteuerlich ist. Durch diese zeichnet sich eine Tendenz in der sächsischen Sozialrechtsprechung im Bereich des SGB II (Hartz IV) ab, die hoffentlich baldmöglichst durch das Bundessozialgericht gestoppt wird.

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Kinderarmut – Erste Reaktionen auf die Studie

KinderarmutReaktionen auf Studie zur Kinderarmut

Das die ersten Reaktionen auf die Bertelsmannstudie zur Kinderarmut in Deutschland nicht von der Politik kommen, war eigentlich logisch und plausibel. Dafür kontern zuerst die Sozialverbände und fordern weitreichende Konsequenzen aus dieser Studie zur Kinderarmut. Aber es sind auch vernünftige Stimmen aus der Mainstreampresse zu vernehmen. Anscheinend reizt das Thema die Gemüter. Nur leider reicht reizen nicht aus, um diese katastrophalen und skandalösen Zustände zu bekämpfen. Hier ist neben der Politik auch die gesamte deutsche Gesellschaft aufgerufen, für Abhilfe zu sorgen, denn Kinder sind unsere Zukunft.

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Pflege Zuhause durch SGB II-Leistungsberechtigte – IAB-Studie

PflegePflege Zuhause durch Leistungsberechtigte – Studie des IAB

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat gestern eine neue Studie zum Thema Pflege Zuhause durch SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz IV-Bezieher) vorgestellt. Der Anteil der Leistungsberechtigten, die die Pflege von Angehörigen selber organisieren, ist deutlich höher, als im Vergleich zu Personen, die nicht im Leistungsbezug stehen. Die wichtigsten Ergebnisse hat das IAB in einer Pressemitteilung zusammengefasst. Weiter unten haben wir diese im Volltext angeführt.

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OLG Hamm – Beschluss zu Begleitung (Beistand)

OLG HammOLG Hamm fällt auch für Leistungsberechtigte beachtenswerten Beschluss

Das OLG Hamm hat 02. Februar 2015 einen auch für Leistungsberechtigte wichtigen Beschluss zum Thema Begleitung (Beistand) bei einer ärztlichen Untersuchung gefasst. Da es ja die gängige Praxis der JobCenter ist, vermeintliche Querulanten zu einem psychologischen Untersuchungstermin „vorführen“ zu lassen, haben diese nun die rechtliche Handhabe, zumindest eine Begleitung (einen Beistand) zu so einem Untersuchungstermin mit zu nehmen. Denn der Beschluss ist in Übertragungsdeutung auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Hartz IV) zutreffend.

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BMAS und der unfassbare Rechtsverstoß

BMASBMAS begeht einen in der deutschen Nachkriegsjustizgeschichte einmaligen Rechtsverstoß

Wie Harald Thomé von Verein Tacheles e.V. in Wuppertal aufmerksam macht, ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dabei, einen in der Nachkriegsgeschichte einmaligen Rechtsverstoß zu zementieren.

Hintergrund sind drei Urteile des Bundessozialgerichtes vom Juli 2014 AZ: B8 SO 14/13 R, B8 SO 12/13  R und B8 SO 31/12 R. Das BMAS untersagt per „Dekret“ den deutschen Sozialleistungsträgern die vorläufige Umsetzung dieser Urteile.

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Agonie der Demokratie und Gesellschaft in Essen

AgonieAgonie – Traurige Realität in Essen

Agonie ist sicherlich ein hochtrabendes und für viele unserer Leser ein nicht allzu gebräuchliches Wort. Deshalb wird angeraten, zur Erklärung erst einmal dem vorherigen Link zu folgen. Nach dessen Lesen dürfte unseren Lesern klar werden, warum wir dieses Wort bewußt für die in Essen herrschenden Zustände rund um das SGB II (Hartz 4) und dessen Handhabung durch das JobCenter, der Stadt Essen (bestehend aus der Verwaltung und den Politikern) und der öffentlichen Verfolgung der SGB II-Leistungsberechtigten als nationale Minderheit durch die in Essen etablierte Medienlandschaft gewählt haben.

Denn ein Paradebeispiel dafür hat am 17.02.15 mal wieder die WAZ im Gleichschritt mit der Stadt Essen geliefert.

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