Wechsel der örtlichen Zuständigkeit
Häufig gibt es beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit durch Umzug für SGB II-Leistungsberechtigte Probleme mit den involvierten JobCentern. Es gibt da so einiges abzustimmen und zu klären, was immer wieder zu Missverständnissen und Irritationen, ob gewollt oder nicht, führt.
Im Zusammenhang damit wollen wir als Hilfestellung und Argumentationshilfe auf einen Beschluss des SG Freiburg hinweisen, der zwar schon etwas älter ist, dennoch aber wichtige Grundaussagen enthält, die anderenorts nicht mal so eben vom Tisch gewischt werden können. Er verdeutlicht nämlich die gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des „bisherigen“, bzw. ursprünglichen Trägers.
Zwar betraf dieser Beschluss zum Wechsel der örtlichen Zuständigkeit einen Fall aus dem Rechtskreis des SGB XII, da es aber mehr oder weniger gleichlautend zum SGB II ist, kann dieser Beschluss auch bei ähnlich gelagerten Fällen im Rechtskreis des SGB II vorgebracht werden.