Übernahme von Umzugskosten nach Räumungsklage

Die Frage, ob das JobCenter die Umzugskosten als Bedarf anzuerkennen hat, kann in unterschiedlichen Varianten auftreten

Eine Variante ist die der Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf. Nach § 573 Absatz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches darf der Vermieter die Wohnung ordentlich kündigen, wenn er die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige des Haushaltes benötigt; räumen Sie die Wohnung nicht, kommt es zu einem Gerichtsverfahren und das Gericht verpflichtet Sie dann, wenn es die Voraussetzungen für erfüllt hält, die Wohnung zu räumen. So weit, so gut; oder so schlecht. Gestritten wird jetzt in der Regel mit dem JobCenter, ob und wenn ja, in welcher Höhe die Kosten des Umzuges und der Wohnungsbeschaffung als Bedarf anerkannt werden. Weiterlesen

Stichwort „Überprüfungsantrag“

Die Überprüfung von Leistungs- und Rückforderungsentscheidungen des Jobcenters sind für viele von Hartz 4 – Betroffene wichtig

Im Zuge der Gesetzesänderungen, die ja ohnehin nicht wirklich befriedigend ausgefallen sind, hat der Gesetzgeber nahezu unbemerkt eine für Leistungsberechtigte sehr nachteilige Regelung eingeführt. Der neue Gesetzestext kommt unscheinbar daher, hat es aber in sich. Der neue § 40 Abs. 1 SGB II lautet: „Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch. Abweichend von Satz 1 gilt § 44 Absatz 4 Satz 1 des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass anstelle des Zeitraums von vier Jahren ein Zeitraum von einem Jahr tritt.“ Aha. Nun fragt sich: Was soll das? Und vor allem: Muss man darüber nun einen Artikel schreiben? Weiterlesen

Guter Rat tut Not!

Bericht von unserer Veranstaltung in Steele

Guter Rat tut Not, im täglichen Umgang mit dem JobCenter. Fast 50 Frauen und Männer waren am vergangenen Freitag in die ev. Kirchengemeinde Königssteele gekommen um zu erfahren, was sie unbedingt über das SGB II, über rechtliche Bedingungen rund um Hartz4 wissen sollten. Deutlich wurde wieder einmal: viele Einzelheiten, die man vom Sachbearbeiter garantiert nicht erfährt, können das Leben mit Hartz4 ein bisschen leichter machen. Wir betteln nicht um Almosen, sondern wir machen unsere Rechte geltend. Weiterlesen

Neue Hartz4 Gesetzgebung

Neue Hartz IV Gesetzgebung – wichtige Fristen nicht versäumen

Die Neuregelung des SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch = Gesetzesgrundlage zu Hartz IV) hat inzwischen den Bundestag und den Bundesrat passiert, die neuen Vorschriften werden zum 01.01.2011 rückwirkend in Kraft treten. Um Nachteile zu vermeiden hat es der Gesetzgeber aber ermöglicht, bestimmte Anträge noch innerhalb einer Übergangsfrist zu stellen, die später in dieser Form nicht mehr möglich wären. Weiterlesen

Die Würde des Menschen ist unantastbar

In Verbindung mit Artikel 1, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, und Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes hat das Bundessozialgericht eine „atypische Bedarfslage“ anerkannt. Diese ist im SGB II nicht vorgesehen (BSG Az.: B 14 AS 13/10 R). Ein an HIV erkranktem Mann im Hartz4-Bezug ist ein Mehrbedarf zugestanden worden, hier ging es um erhöhte Kosten der Hygiene. Ist „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ nach § 73 SGB XII anerkannt worden, greift § 21, Absatz 6 im SGB II.

Geht doch…