Wohnraumberechnung in der Stadt Essen

Seit Februar ist die Wohnraumberechnung des Landes NRW, dank RA Häußler, auf unserer Homepage eingestellt.

Die Fraktionsvorsitzenden der Partei „Die Linke“, Hans-Peter Leymann-Kurz und Gabriele Gieseke, haben im letzten Ausschuss für Arbeit, Soziales und
Gesundheit (15.Juni 2010) einen Überprüfungsauftrag an die Verwaltung gestellt, der von der Verwaltung angenommen wurde. Der Wortlaut des Antrages: Weiterlesen

Neue Wohnflächengrenzen NRW

Seit dem 12.12.09 gibt es einen Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW, der Einfluss auf die „angemessene“ Wohnungsgröße nach § 22 SGB II hat, also auf Hartz-4.

Bisweilen wurde von dem Job Center Essen und den meisten Gerichtsentscheidungen eine Wohnfläche für eine Person von 45 qm angenommen und dieser mit einem Quadratmeterpreis für Essen von 4,83 Euro multipliziert, um somit zu einer angemessenen Grundmiete von 217,50 Euro zu gelangen. Diese Rechnung dürfte nun überholt sein. Denn der neue Erlass geht von 50 qm für eine Person aus und für jede weitere Person 15 qm. Als zusätzlicher Bedarf für Alleinerziehende stehen 15 qm zur Verfügung.

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LSG: (Sozial-)Staat darf Bürger nicht verhungern lassen

Der 7. Senat des Landessozialgerichts NRW hat am 09.09.2009 beschlossen, dass der Staat Hartz4-Bezieher nicht ihrer physischen Existenz berauben darf. Der Beschluss ist rechtskräftig. Er hat das Aktenzeichen L 7 B 211/09 AS ER. Die Behörde muss, wenn sie die Leistungen ganz streichen will, gleichzeitig mit dem Sanktionsbescheid auch eine Entscheidung über Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine treffen, sonst ist die Sanktionsentscheidung rechtswidrig.
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Endlich! Versagung der Beratungshilfe ist verfassungswidrig

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, für Hartz4 Berechtigte ist von enormer Bedeutung. Er bestärkt die BG45 weiterhin darin, Unterschriften zu sammeln zur Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle für Hartz4-Berechtigte und SozialgeldbezieherInnen in Essen. Diese soll von der Stadt finanziert werden, wie in der letzten Sitzungsperiode des Rates der Stadt Essen schon beschlossen war aber nie verwirklicht wurde.

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Offener Brief an die politische Verantwortung in Bund und Land

Sehr geehrte Damen und Herren, genannt die Minister auf Zeit

Wenn bürgerliche Wahrheit auf politische wie Medien Lüge trifft

Die Situation seit dem Jahre 2000 / Ab dem Jahre 2002 wurden Stellen abgebaut durch die Politiker und ihre unsinnigen Gesetze, nicht durch die Firmen. Die Firmen verloren selbständige Unternehmer, die dort beschäftigt waren. Da man als Selbständiger hin und wieder für einen arbeitet, wurde man direkt zum Schein selbständigen gemacht! Dann kamen die Zusammenlegungen von Arbeit und Soziales und jeder der dann zum SGB II Kunden wurde, wurde auch gleich zur menschlichen Ware! Genau dieses muss ab 2010 abgeschafft werden, dass Menschen im Modus SGB II Kunde wie Vieh auf der Weide zusammen getrieben werden, egal ob Fachkraft oder Arbeiter oder Migranten Hintergrund. Es ist richtig, die Fachkräfte sind gerade 10% von der Summe derer die vom Sozialamt direkt zum SGB II Kunden wurden, also die, die nie gearbeitet haben.

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LSG: ALG II erst ab Antragstellung

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen hatte über den Fall einer Klägerin zu entscheiden, die auf Zahlung von Leistungen des Arbeitslosengeldes II für den Zeitraum zwischen Auslaufen der Bewilligung und Stellung des Verlängerungsantrags klagte.

Die Klägerin bezog bis Ende Januar Arbeitslosengeld II, stellte den Folgeantrag jedoch erst Ende Februar rückwirkend zum 1. Februar. Die zuständige ARGE argumentierte, dass der Antragstellerin Leistungen erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zustünden. Diese seien auch bewilligt und geleistet worden.

Ebenfalls erfolglos blieb der Einwand der Klägerin, sie hätte den Folgeantrag bereite zum Ende des Vorjahres auf dem Postweg an die ARGE gesandt. Das Gericht stellte fest, dass dies im Streitfall vom Antragsteller zu beweisen sei. Er habe sorge dafür zu tragen, dass der Antrag die zuständigen Stellen tatsächlich erreiche.

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