Nichts genaues weiß man nicht, aber alle geben sich Mühe
Das Neuregelungsgemurkse, genannt Bildungs- und Teilhabepaket, wird von den Kommunen umgesetzt werden. Das Bundesministerium will für die Antragsstellungen eine Fristverlängerung gewähren und einen Runden Tisch einberufen.
Immerhin, das Land NRW arbeitet derweil. Zum Zwischenstand Frau Dr. Carolin Butterwegge (MdL NRW):
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) hat angekündigt, einen Folder aufzulegen, der gezielt an Betroffene verteilt werden soll, damit sie über ihren Anspruch an Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes aufgeklärt werden.
Besonders schwierig könnte vor Ort die konkrete Umsetzung der Lernförderung werden. Hierfür haben die Schulen nach Auskunft des MAIS zwar bereits ein entsprechendes Formular für anspruchsberechtigte Kinder aufgelegt, das Land wird jedoch keine Qualitätsstandards an die Anbieter der Lernförderung setzen. D.h. die Qualitätssicherung des Bildungs- und Teilhabepaketes soll ausschließlich kommunal geregelt werden.
Beim Thema Mittagsverpflegung plant die Landesregierung derzeit den Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ als Härtefonds auszugestalten. Von diesem Härtefond sollen die Kinder profitieren, die nicht unter das Bildungs- und Teilhabepaket fallen: Kinder, deren Familien Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, junge Menschen, die Leistungen nach § 90 SGB VIII erhalten und weitere Härtefälle (finanzielle Notlage).