Bundessozialgericht fällt Grundsatzurteil zur Familienzusammenführung
Unter dem AZ B 4 AS 37/12 R vom 30.01.2013 hat das Bundessozialgericht ein wichtiges Grundsatzurteil zur Familienzusammenführung gefällt. Welches von der Öffentlichkeit aber bisher kaum wahrgenommen wurde.
Der rechtliche Hintergrund zu diesem Urteil ist, dass bisher gem. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II vielfach nachgezogene drittstaatsangehörige Familienmitglieder eines Deutschen für die ersten drei Monate nach ihrem Zuzug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen waren.