BA versagt bei der Vermittlung Ihrer „Kunden“

BADie Bundesagentur für Arbeit (BA) versagt auf ganzer Linie bei der Vermittlung

Das die BA nicht besonders gut bei der Vermittlung Ihrer Kunden (sprich Erwerbslosen) ist, kann man ja beinahe schon als gängiges Allgemeinwissen bezeichnen. Das sie das nun auch offiziell im Rahmen einer Statistik selbst einräumt, ist einfach nur herrlich „erfrischend“.

Wir bitten uns diese Anspielung von Zynismus nachzusehen, denn ansich ist das ein Armutszeugnis. Die Statistik zeigt eindeutig, dass es Erwerbslosen eher aus eigener Kraft gelingt, eine neue Beschäftigung zu finden, als das sie von der BA erfolgreich vermittelt werden.

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Leistungen nach dem SGB II – Allzeithoch

LeistungenLeistungen nach dem SGB II (Hartz-IV-Leistungen) auf einem Allzeithoch

All die Jahre wieder kommt die frohe Botschaft über die Höhe der durchschnittlichen Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) je Leistungsberechtigtem in die Propagandamaschinerie. So auch jetzt erneut für 2014 und Januar 2015. Damit auch noch dem letzten, vermeintlich verblendeten Volksgenossen vor die Augen geführt wird, wofür er knüppeln geht. Weil unser ach so armer Staat ja diese ganzen „Sozialschmarotzer“ mit durchfüttern muss.

Das in Wahrheit hinter diesen Zahlen unendlich viele menschliche Dramen und Schicksale stehen, wird durch solch nüchterne Zahlen vielfach einfach ausgeblendet.

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Meldeversäumnis – Wegweisendes BSG-Urteil

MeldeversäumnisAufrechenbarkeit von Sanktionen wegen Meldeversäumnis

Das Bundessozialgericht hat mittels Terminbericht ein wegweisendes Urteil zu der Aufrechnung von Sanktionen wegen Meldeversäumnissen bekannt gegeben.

Nach diesem Urteil ist es unzulässig, dass JobCenter innerhalb kurzer Zeit serienweise gleichlautende Meldeaufforderungen erlassen, um dann bei Nichtwahrnehmung fortlaufend aufrechnend wegen Meldeversäumnis zu sanktionieren. Das BSG deckelt die Sanktionsfähigkeit auf drei hintereinander gleichlautende Meldeaufforderungen, die seitens der/des Leistungsberechtigten nicht wahrgenommen wurden.

Nach Ansicht der 14ten Kammer des BSG verfehlen mehr als drei gleichlautende aufeinanderfolgende Meldeaufforderung das Prinzip des Förderns. Einen kleinen Wermutstropfen beinhaltet das BSG-Urteil aber dennoch. Dazu mehr weiter unten.

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Alleinerziehendenzuschlag – Urteil

AlleinerziehendenzuschlagAlleinerziehendenzuschlag kann trotz erneuter Heirat weitergewährt werden

Zum Thema Alleinerziehendenzuschlag gibt es zahlreiche Sozialgerichtsurteile. Aktuell hat das SG Osnabrück dazu ein Urteil veröffentlicht, was zwar noch nicht rechtskräftig ist, jedoch aus der Masse der anderen Urteile zu dieser Rechtsfrage deutlich herausragt.

Nach diesem als richtungsweisend zu bezeichnenden Urteil muss unter gewissen und bestimmten Voraussetzung der Alleinerziehendenzuschlag auch bei einer erneuten Heirat der / des Alleinerziehenden weiter gewährt werden. Zwar hat das SG Osnabrück hierbei enge Grenzen definiert, es ist aber deutlich geworden, dass auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist.

Die Kernaussage des Urteils kann wie folgt dargestellt werden: Auch bei einer erneuten Heirat hat das JobCenter im Einzelfall im Rahmen seiner gesetzlich verankerten Amtsermittlungspflicht zu prüfen, ob es Gründe dafür gibt, den Alleinerziehendenzuschlag weiterhin zu gewähren.

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Erwerbslosigkeit in Essen erneut gestiegen

ErwerbslosigkeitErwerbslosigkeit in Essen wieder einmal angestiegen

Auch im April 2015 ist in Essen die Zahl der tatsächlich erwerbslosen Personen gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (46.398 + 325 gegenüber April 2014) und liegt inzwischen bei 16,0 Prozent.

Während die offizielle Statistik – wie in den Vormonaten – einen leichten Rückgang der Erwerbslosigkeit suggeriert, zeigt sich bei genauerer Betrachtung, dass dieser Schein trügt. Der offiziell vermeldete „Rückgang“ errechnet sich lediglich daraus, dass große Gruppen erwerbsloser Personen von der offiziellen Statistik einfach nicht mehr mitgezählt werden. Im April diesen Jahres fielen in Essen insgesamt 11.203 Personen als aus der offiziellen Statistik. Diese Angaben finden sich in der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit unter dem Punkt der so genannten „Unterbeschäftigung“.

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Darlehen im SGB II-Leistungsbezug

DarlehenDie Anzahl der bewilligten Darlehen steigt kontinuierlich

Laut übereinstimmenden Presseberichten ist die Zahl der beantragten und bewilligten Darlehen im SGB II-Leistungsbezug für die Anschaffung von weißer Ware oder zur Bewältigung anderer Notsituationen (oftmals zur Begleichung der Stromjahresrechnung) auf ein neues Allzeithoch gestiegen. Den Berichten nach betrug die Zahl der bewilligten Darlehen im vergangenen Jahr monatlich 18.740. Der durchschnittlich bewilligte Darlehensbetrag lag dabei bei 365,– € je Leistungsberechtigtem.

Das sind eindeutig die direkten Auswirkungen des zu niedrigen Eckregelsatzes. Dabei treiben diese Darlehen die Leistungsberechtigten eigentlich in einen Teufelskreis der unendlichen Abhängigkeit. Denn sie müssen nach Gewährung mit einer Summe in Höhe von 10% der Eckregelleistung zurückgeführt werden, bzw. werden dann vom JobCenter direkt einbehalten.

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Augsburg – Und die städtische Puppenkiste

AugsburgIIAugsburg – Albtraumstadt für Leistungsberechtigte

In Augsburg herrschen anscheinend mittlerweile Verhältnisse für SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz IV-Berechtigte) die, höflich formuliert, in Anlehnung an eine eigentlich positiv berühmte Institution der Stadt die dann negativ gemeinte Bezeichnung „Städtische Augsburger Puppenkiste“ verdienen.

Dabei war Augsburg die Heimatstadt des größten mittelalterlichen Potentaten, Jakob Fugger. Dessen Andenken zu bewahren, wäre eigentlich eine Verpflichtung der Stadtoberen Augsburgs. Historisch kann man Jakob Fugger sehen wie man will, jedenfalls hat er als der wenigen Superreichen seiner Zeit auch an die damaligen Armen und Bedürftigen seiner Stadt gedacht und die Fuggerei gegründet.

Was die heutige Augsburger Stadtelite mit den heutigen Augsburger Einkommensschwachen betreibt, tritt sein Andenken in dieser Richtung schlichtweg mit den Füssen.

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