Zusätzliche Rechtsberatung für Hartz-4 Berechtigte

Zusätzliche Rechtsberatung für Hartz-4 Berechtigte ist notwendig – es gibt sie bei der BG45!

Wie jetzt?

Warmwasserbereitung über die Stromversorgung kann man mit 8,00 € im Monat zusätzlich als Mehrbedarf angeben?
Man kann sich von der GEZ-Gebühr befreien lassen?
Dem Bewilligungs-Bescheid kann man – wenn man ihn nicht in Ordnung findet – mit Hilfe eines Anwalts widersprechen?
Prinzip Hoffnung „wird schon stimmen, wenn das so im Bescheid steht“ durch Nachhaken ersetzen?
Man kann sich die Hilfe von Profis holen statt allein im Dschungel der Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Anordnungen etc. ziemlich dumm da zu stehen? Weiterlesen

Das Sozialticket endlich einführen

Zum Sozialticket gibt es keine einheitliche Haltung

Die Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR) ist über das Vorgehen des Verwaltungsrates des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) empört. In einem Rundschreiben an alle Kommunen zur Einführung des Sozialtickets weist man solch hohe Verlustzahlen aus, die den kommunalen Entscheidungsträgern den Ausstieg vor der Einführung schmackhaft machen sollen.

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Statement DIE LINKE zur Optionskommune

Aus Sicht der über 80-Tausend Essener Hartz4-Berechtigten kann ich nicht erkennen, welche Vorteile eine Optionskommune hat. Die gegenwärtige Praxis der JobCenter Essen ist zwar längst nicht gut, wir können aber auch nicht erkennen, dass in Optionskommunen, wie z.B in Mülheim, Hartz4-Berechtigte weniger Anlass zu Klagen haben. Im Gegenteil. Weiterlesen

Wochenlang ohne Geld…?

Hartz4-Berechtigte stehen wochenlang ohne Geld da, weil sie auf die Bewilligung ihres Antrages auf ALG II bis zu zwei Monaten warten müssen.

Wir konnten am 18.12.09 in der WAZ nachlesen, dass Hartz4-Berechtigte auf die Bewilligung ihres Antrages auf ALG II bis zu zwei Monaten warten müssen. Entgegen der Darstellung im WAZ Artikel, liegt der Verzug sicher nicht an einer Neuorganisation in der Leistungsabteilung der ArGe, sondern ist Alltag seit 2005. Wie lebt es sich, ohne die notwendigsten Mittel zur Verfügung zu haben?

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LSG: (Sozial-)Staat darf Bürger nicht verhungern lassen

Der 7. Senat des Landessozialgerichts NRW hat am 09.09.2009 beschlossen, dass der Staat Hartz4-Bezieher nicht ihrer physischen Existenz berauben darf. Der Beschluss ist rechtskräftig. Er hat das Aktenzeichen L 7 B 211/09 AS ER. Die Behörde muss, wenn sie die Leistungen ganz streichen will, gleichzeitig mit dem Sanktionsbescheid auch eine Entscheidung über Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine treffen, sonst ist die Sanktionsentscheidung rechtswidrig.
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Endlich! Versagung der Beratungshilfe ist verfassungswidrig

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, für Hartz4 Berechtigte ist von enormer Bedeutung. Er bestärkt die BG45 weiterhin darin, Unterschriften zu sammeln zur Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle für Hartz4-Berechtigte und SozialgeldbezieherInnen in Essen. Diese soll von der Stadt finanziert werden, wie in der letzten Sitzungsperiode des Rates der Stadt Essen schon beschlossen war aber nie verwirklicht wurde.

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