Krank sein und krank sein ist in diesem Land nicht dasselbe
Die kurzfristig und auch langfristig erkrankten Hartz4-Berechtigten können so manches Lied davon singen. Die AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist gerade erst beim JobCenter eingereicht und schon ist die nächste Einladung zum Gespräch unterwegs.
Unter Sanktionsandrohung soll trotz Erkrankung der zugewiesene Termin wahrgenommen werden. Mitunter denkt man oder frau schon mal – jetzt aber extra. Es gibt die Möglichkeit, das beiliegende Formular auszufüllen – und auch abzuschicken, den Grund also noch einmal angeben, warum der Termin nicht wahrgenommen werden kann, oder der/die SachbearbeiterIn kann angerufen werden.
Die Mitarbeiter des JobCenters berücksichtigen diese Situation zumeist. Aber, manche eben auch nicht, dann kommt ein Schreiben, die AU reiche nicht aus, es soll ein zusätzliches ärztliches Attest eingereicht werden. Als „Bettlägerigkeitsbescheinigung“ geistert diese Aufforderung durch unsere Infokanäle, auf den Weg gebracht durch ein verwirrendes BSG-Urteil. Machen wir anders.
RA Häußler hat sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung erkundigt, ob das zusätzliche Attest für das JobCenter eine Kassenleistung sei, natürlich nicht. Die Antwort der KV:
[…]wir stimmen mit Ihnen darin überein, dass die von den Behörden erbetenen Bescheinigungen (in Ihrem Fall ist es eine Bescheinigung über das „Unvermögen, zu einem Meldetermin zu erscheinen“) nicht Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung sind. Dies bedeutet weiterhin, dass diese Leistung auch nicht eine Leistung ist, die, wie Sie schreiben, von den Krankenkassen „abgedeckt ist“, das Erstellen dieser Atteste gehört nämlich nicht zum Umfang der vertragsärztlichen Versorgung. Für die Erstellung eines derartigen Attestes ist der Arzt berechtigt, eine Privatliquidation zu erstellen, die sich ggf. aber auch nach der so genannten Gebührenordnung für Ärzte richten könnte.
Also, wer eine weitere Bescheinigung abliefern soll, findet hier das entsprechende Musterschreiben.
Bleibt gesund.
Was ist wenn ich ansteckene Krankheit (Masern,Rötel )??
Liebe Frau ?, lieber Herr Ansorge?,
was ist mit Migräneanfällen, wenn ich drei drei im Dunkeln im Bett liege? Was ist, wenn ich wegen Montezumas Rache mich keinen Meter vom WC entfernen kann?
Was ist, mit dem Versicherungsschutz, wenn ich mich trotz AU auf den Weg zum JC mache und verunfalle?
Das SGB II nimmt keine Rücksicht auf Lebenswirklichkeiten. Wir arbeiten an einem Schreiben an die Geschäftsführung mit vielen Fragen zu der Forderung des zusätzlichen Attestes. Abwarten.
Selbst bei Blinden kennt die Behörde keine Gnade, wie der WDR berichtet.