Mietobergrenzen – möglicherweise verfassungswidrig?

MietobergrenzenMietobergrenzen nach dem SGB II möglicherweise verfassungswidrig?

Die Mietobergrenzen nach dem SGB II sind nachwievor eine nicht endgültig geklärte Rechtsfrage. Und werden teilweise sehr kontrovers diskutiert. Nunmehr besteht aber die Möglichkeit, in dieser Frage Klarheit zu bekommen. Denn das SG Mainz hat ein Verfahren zu den Mietobergrenzen ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorlegt, ob der § 22 Abs. 1 Satz 1 2.HS SGB II („soweit diese angemessen sind“) mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Dieser Vorlagebeschluss des SG Mainz ist jetzt veröffentlicht worden. Die Sozietät Sozialrecht in Freiburg, RAe Christian L. Fritz und Kollegen, die dieses Verfahren betreibt, hat uns dankenswerterweise gestattet, ihren Bericht dazu unverändert zu übernehmen.

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BMAS und der unfassbare Rechtsverstoß

BMASBMAS begeht einen in der deutschen Nachkriegsjustizgeschichte einmaligen Rechtsverstoß

Wie Harald Thomé von Verein Tacheles e.V. in Wuppertal aufmerksam macht, ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dabei, einen in der Nachkriegsgeschichte einmaligen Rechtsverstoß zu zementieren.

Hintergrund sind drei Urteile des Bundessozialgerichtes vom Juli 2014 AZ: B8 SO 14/13 R, B8 SO 12/13  R und B8 SO 31/12 R. Das BMAS untersagt per „Dekret“ den deutschen Sozialleistungsträgern die vorläufige Umsetzung dieser Urteile.

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Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

EntschädigungEntschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

Das BSG hat in einem aktuellen Terminbericht in drei Verfahren Grundsatzentscheidungen zu der gesetzlichen Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer gem. § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bekanntgegeben, die für alle SGB II-Leistungsberechtigten von imminenter Bedeutung sind. Denn seit Dezember 2012 besteht die Möglichkeit, Sozialgerichte, die zu langsam arbeiten, in Regress dafür zu nehmen.

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Testfall für die Bundesrepublik im JC Hannover?

TestfallTestfall für die BRD – JC Hannover prescht vor

Nachdem die leidige Praxis und Diskussion um die Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II (1-Euro-Job) eigentlich durch das BSG-Urteil beendet schien, trifft das JobCenter Hannover wohl die Vorbereitungen für einen bundesweiten Testfall. Nach einem Bericht der HAZ Online überprüft es die Einführung schärferer Regularien bei der Zuweisung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Damit einhergehen wird wohl ein härterer Sanktionsgebrauch. Und obendrein noch mehr Sozialgerichtsverfahren.

Und da Hannover in diesem Testfall auch Essen heißen könnte, sollten sich unsere Leser hierüber informieren.

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LSG NRW und seine Selbstsicht über seine Arbeit

LSGLSG NRW nutzt 10 Jahre SGB II zur Selbstdarstellung

Anläßlich des zehnjährigen „Jubiläums“ der Einführung des SGB II kann das LSG NRW wohl der Versuchung nicht widerstehen; humorvoll mit mildtätiger Nachsicht betrachtet; Selbstbeweihräucherung zu betreiben.

Es sah sich genötigt, hierzu eine Presseerklärung herauszugeben, die eine Selbstdarstellung bietet, die absolut nichts mit der tatsächlich geübten prozessualen Realität zu tun.

Keinesfalls soll in Abrede gestellt werden, dass die einzelnen SozialrichterInnen in NRW eine abnorme Arbeitsbelastung haben und oftmals doch zu Gunsten von Leistungsberechtigten entscheiden. Weiterführend geht es ausschließlich um eine Stellungnahme zu den Aussagen des LSG in seiner Pressemitteilung.

Wer als Leistungsberechtigter nach dem SGB II über eine gesunde Portion Humor verfügt, bzw. meint, leidensfähig genug zu sein, kann dem Weiteren gerne folgen.

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Miete bei Beginn des Leistungsbezuges

MieteMiete bei Leistungsbeginn

Aus gegebenem Anlass müssen wir uns leider dem Thema Miete und deren Übernahme durch die JobCenter bei Leistungsbeginn widmen. Denn anscheinend hat es sich bei den JobCentern noch nicht herumgesprochen, dass hierzu bereits seit dem Jahr 2009 ein Grundsatzurteil des BSG existiert. Warum es dort immer wieder missachtet und ignoriert wird, bleibt unverständlich.

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Sozialgerichtsbarkeit und die Krux mit ihr

SozialgerichtDie Krux mit der deutschen Sozialgerichtsbarkeit

Leider müssen wir uns heute einem wenig erfreulichen Thema widmen. Es betrifft die deutsche Sozialgerichtsbarkeit. Immer wieder ist zu lesen, dass die Klageflut vor den deutschen Sozialgerichten nicht abreißt. Aber im Gegensatz dazu ist die Zahl der durch Leistungsberechtigte gewonnen Klagen relativ gering. Warum bloß wohl?

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