Temporäre Bedarfsgemeinschaft – Urteil SG Detmold

Temporäre BedarfsgemeinschaftTemporäre Bedarfsgemeinschaft – Brisantes Thema

Die sog. temporäre Bedarfsgemeinschaft ist eine tatsächlich konfliktträchtige Rechtsfrage. Die immer wieder in Auseinandersetzungen vor der Sozialgerichtsbarkeit mündet. So auch im ein Fall einer temporären Bedarfsgemeinschaft vor dem Sozialgericht Detmold. Dieser mittels Pressemitteilung veröffentlichte Beschluss stellt eine Verfestigung der Rechtsprechung des BSG zur temporären Bedarfsgemeinschaft dar. Wir weisen unsere Leser auf diesen Beschluss hin, da unseren Erfahrungen nach sich die Rechtsprechung des SG Detmold und des SG Duisburg, in dessen Zuständigkeitsbereich Essen fällt, vielfach ähnelt.

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Nahles – Neue graue Eminenz der Regierungspolitik?

NahlesAndrea Nahles – die neue graue Eminenz Deutschlands?

Angesichts der Entwicklungen in der BMAS-Affäre beim Regelsatz für volljährige Menschen mit Handicap stellt sich die Frage, ob Sozialministerin Andrea Nahles die neue graue Eminenz der deutschen Regierungspolitik ist oder nicht. Denn bisher hatte sich Frau Nahles selbst dem öffentlichen Druck nicht gebeugt und konsequent an ihrer Linie festgehalten. Nunmehr ist sie aber doch „eingeknickt“ und will die Urteile des BSG zu dieser Rechtsfrage anerkennen und umsetzen. Allerdings in einer äußerst fragwürdigen Weise.

Was da im Hintergrund im politischen Berlin innerhalb der Großen Koalition so alles „gelaufen“ ist, vermögen wir nicht zu sagen. Allerdings drängt sich der Eindruck auf, dass Frau Nahles, die seit Bestehen der GroKo seitens der SPD als die neue graue Eminenz der deutschen Politik aufgebaut wurde, hier regelrecht zurückgepfiffen wurde.

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Bagatellgrenze – Mehrbedarf bei Umgangsrecht

BagatellgrenzeBagatellgrenze – und ihre faktische Wiedereinführung

Die Bundesagentur für Arbeit hat mal wieder eine „geniale“ Masche entwickelt, um die durch das BSG gekippte Bagatellgrenze in Höhe von 10% des Regelbedarfes zu umgehen. Durch das Grundsatzurteil aus dem letzten Sommer wurde der Praxis ein Riegel vorgeschoben, die Leistungsberechtigte dazu zwang, bis zu 10 % ihres Regelsatzes als Mehrbedarf für die Ausübung eines Umgangsrechtes zu verwenden. Wie die BA dieses Grundsatzurteil nun „umgesetzt“ hat, grenzt an einen vorsätzlichen Rechtsbruch.

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Erbschaft – Was ist wann als Einkommen zu werten?

ErbschaftErbschaft im SGB II-Leistungsbezug – Urteil des BSG

Das eine Erbschaft nicht immer unbedingt als anzurechnendes Einkommen nach § 11 SG II anzusehen ist, hat das BSG in einem interessanten Fall dargelegt.

Eine Leistungsberechtigte hatte gem. testamentarischer Verfügung keinen Zugriff auf die Erbschaft, sondern lediglich auf die Zinserträge aus der Erbschaftssumme. Die Vorinstanzen waren jeweils zu dem Urteil gekommen, dass der gesamte Geldwert der Erbschaft als Einkommen zu sehen sei. Dies hat das BSG nunmehr verneint und den Fall zwecks weiterer Klärungen an das LSG zurückverwiesen.

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Gelsenkirchen – Das Spielchen mit der KdU

GelsenkirchenGelsenkirchen und das Spielchen der Stadt

Gelsenkirchen treibt mit den Leistungsberechtigten ein wirklich übles Spielchen. Nachdem man seitens der Stadtverwaltung die Firma „empirica AG“ mit der Erstellung eines schlüssigen Konzepts beauftragt hatte, wird dieses nun angewendet. Wie zu erwarten war, ergeben sich dadurch Kürzungen bei den anerkannten Kosten der Unterkunft. Um am falschen Ende Geld zu sparen, legt es die Stadt Gelsenkirchen offenbar bewusst darauf an, sich auf einen jahrelangen Gang durch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit einzulassen.

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Pflege Zuhause durch SGB II-Leistungsberechtigte – IAB-Studie

PflegePflege Zuhause durch Leistungsberechtigte – Studie des IAB

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat gestern eine neue Studie zum Thema Pflege Zuhause durch SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz IV-Bezieher) vorgestellt. Der Anteil der Leistungsberechtigten, die die Pflege von Angehörigen selber organisieren, ist deutlich höher, als im Vergleich zu Personen, die nicht im Leistungsbezug stehen. Die wichtigsten Ergebnisse hat das IAB in einer Pressemitteilung zusammengefasst. Weiter unten haben wir diese im Volltext angeführt.

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Bund erlebt Niederlage vor dem BSG

BundBund und BuT-Mittelrückforderung für 2012

Der Bund hat in der Frage der Rückforderung von nicht verbrauchten BuT-Mitteln für das Jahre 2012 vor dem BSG leider eine Niederlage erlitten. Der Bund wollte sich diese Mittel, die größtenteils in die kommunalen Haushalte zur Deckung finanzieller Defizite geflossen waren, anstatt für die eigentlich anspruchsberechtigten Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften verwendet zu werden, zurückholen.

Dagegen haben nun stellvertretend für die Kommunen, die dieses moralische Verbrechen begangen hatten, die Länder NRW, Niedersachsen und Brandenburg erfolgreich vor dem BSG gegen den Bund geklagt.

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